Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederschürzung
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Niederricht
niederrichten
Niederrichter
Niedersasse
niedersassen
Niederschiffmann
(Niederschlacht)
Niederschlag
niederschlagen
Niederschlagung
Niederschürzung
, f.
das Heruntersetzen, hier des Kesselhakens über dem Herdfeuer, als rechtssymbolische Handlung bei der Liegenschaftsübertragung
- [Besitzergreifung durch:] auff- undt zuthuung der thüren, niedersetzung gegen die heerdte, außgießung undt wiederanlegung der fewren, auf- undt niederschürtzung der hääle, annehmung zweiger undt törffer1668 VestischeZschr. 6 (1896) 98