Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederschürzung

Niederschürzung

, f.

das Heruntersetzen, hier des Kesselhakens über dem Herdfeuer, als rechtssymbolische Handlung bei der Liegenschaftsübertragung
  • [Besitzergreifung durch:] auff- undt zuthuung der thüren, niedersetzung gegen die heerdte, außgießung undt wiederanlegung der fewren, auf- undt niederschürtzung der hääle, annehmung zweiger undt törffer
    1668 VestischeZschr. 6 (1896) 98
unter Ausschluss der Schreibform(en):