Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niedersetzen
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Niederrichter
Niedersasse
niedersassen
Niederschiffmann
(Niederschlacht)
Niederschlag
niederschlagen
Niederschlagung
Niederschürzung
niedersetzen
, v.I sich hinsetzen, sich auf einem Sitz niederlassen; von Richter und Schöffen im Gericht: als Ausdruck der Eröffnung der Gerichtssitzung
II wie niederlassen (I)
III eine Gerichtssitzung konstituieren, Personen in ein (Schieds-) Gericht berufen, ein Gremium einberufen
IV jn. einstellen
V von einem Regierenden: absetzen
VI jn. festhalten
VII etwas ablegen
VIII mindern, herabsetzen