Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niedersetzen

I sich hinsetzen, sich auf einem Sitz niederlassen; von Richter und Schöffen im Gericht: als Ausdruck der Eröffnung der Gerichtssitzung
III eine Gerichtssitzung konstituieren, Personen in ein (Schieds-) Gericht berufen, ein Gremium einberufen
IV jn. einstellen
V von einem Regierenden: absetzen
VI jn. festhalten
VII etwas ablegen
  • 1 aufbewahren, lagern, deponieren
  • 2 verwahren
VIII mindern, herabsetzen