Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederstift
Artikel davor:
Niedersetzung
niedersiedeln
Niedersitz
niedersitzen
Niedersitzgeld
Niederstandsperson
(niederstechen)
niedersteigen
(Niedersteiger)
Niederstellung
Niederstift
, n.
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geographisch motivierte Wortbildung
Teil eines verstreuten Stiftsgebiets eines Bistums, regional auch Unterstift
Teil eines verstreuten Stiftsgebiets eines Bistums, regional auch Unterstift
- [Erlaß an den] geistlichen kommissar im niederstift1641 NrhAnn. 160 (1958) 124
- das nieder-stifft Zeitz1720 Lünig,TheatrCerem. II 1380Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das niederstift Münster, welches die drei aemter Vechte, Kloppenburg und Meppen in sich begreift1781 JbOldenb. 57 (1958) 106