Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederwerfen
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(Niedertum)
niedertun
Niederung
niederwart
(Niederwärte)
Niederwässerer
Niederwasserknecht
Niederwassermeister
Niederwat
niederwerfen
, v.I jn. zu Boden werfen, überwältigen, jn. oder etwas überfallen
II jn. festnehmen
III von Baulichkeiten: niederreißen, wüsten