Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederwohnen

niederwohnen

, v.

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eine Wohnstätte durch vertragswidrigen Gebrauch beschädigen
  • wenn sichs ... begaͤbe, daß der miethmann ... das heur-hauß niederwohnete ... mag der hauß-herr ... dem heuerling die verheuerung wohl aufkuͤnden
    1577/83 LünebRef. 682
  • [Räumung darf verlangt werden] da der häurling das hauß mit niederwohnende oder mit ... verfallung der wände mißbraucht
    Ende 16. Jh. NeumünsterKirchsp. 209