Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederwohnen
Artikel davor:
(Niedertum)
niedertun
Niederung
niederwart
(Niederwärte)
Niederwässerer
Niederwasserknecht
Niederwassermeister
Niederwat
niederwerfen
niederwohnen
, v.
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eine Wohnstätte durch vertragswidrigen Gebrauch beschädigen
- wenn sichs ... begaͤbe, daß der miethmann ... das heur-hauß niederwohnete ... mag der hauß-herr ... dem heuerling die verheuerung wohl aufkuͤnden1577/83 LünebRef. 682Faksimile - in Google Books
- [Räumung darf verlangt werden] da der häurling das hauß mit niederwohnende oder mit ... verfallung der wände mißbrauchtEnde 16. Jh. NeumünsterKirchsp. 209