Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Niederzehnte)
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niederwart
(Niederwärte)
Niederwässerer
Niederwasserknecht
Niederwassermeister
Niederwat
niederwerfen
niederwohnen
Niederwurf
Niederwurfbrief
(Niederzehnte)
, m.
der Zehnte von einem niedrig gelegenen Landstück
- den nedertiende in A.1334 MnlWB. IV 2284
Artikel danach:
niederzerren
(niederzeugen)
niederziehen
(Niederzug)
niedrig
Niedrige
(niedrigen)
Nieß
nießbar