Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niedrig
Artikel davor:
Niederwat
niederwerfen
niederwohnen
Niederwurf
Niederwurfbrief
(Niederzehnte)
niederzerren
(niederzeugen)
niederziehen
(Niederzug)
niedrig
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
zur Kennzeichnung einer unteren Stufe in einer Rangfolge
- keynerley person hoch ader nydrick geistlich ader wertlich15. Jh. (Übs. e. lat. Urk. von 1213) MittOsterland 2 (1845/48) 167Faksimile - in Google Books
- idermennichlich hogeß vnnd neddergen standeß1552 JbMeckl. 27 (1862) 71
- die richter sind ... entweder hohe oder niedrige1762 Wiesand 905Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Niedrige
(niedrigen)
Nieß
nießbar
Nießbarkeit
nießbarlich
Nießbrauch
Nießbraucher
nießbräuchig