Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nießen

nießen

, v.
I gebrauchen, Nutzen ziehen aus, nießendes Pfand Pfand zu Nießbrauchsrecht
II einem bestimmten Recht unterliegen, ein Recht in Anspruch nehmen, einen Rechtsvorteil wahrnehmen; in Verbindung mit entgelten oder 2leiden (I): Rechte und Pflichten übernehmen oder haben
III sich einer Person bedienen
IV von 1Amt, Zunft: die Rechte einer Zunft, eines Handwerks genießen
V nießender Dienst besoldeter Dienst