Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nießerin
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Nieß
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Nießbraucher
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Nießer
Nießerin
, f.
Nutznießerin
- auß dem ... volgt, dz ... F. gentzlich kein blosse usufructuaria oder niesserin einichs wegs ist, ... sonder sie ist der guͤter ... quasi proprietaria, herr vnd meyster, so lang sie lebt, zůachten1574 Frey,Pract. 678Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von der kinder eygenen vaͤtterlichen oder andern guͤtern, die jhr muter als niesserin besitztBadLR. 1622 VI 8, 6Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wa aber kinder oder andere persohnen, denen solch guth verfangen, selbst wollten solch gueth zue ihren handen nemmen, die persohn, nießer oder nießerin, daruff ziehen vndt ernehren, so soll daß ihnen vor anderen ... gegonnt werdenoJ. OffenburgStR. 17