Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nießerin

Nießerin

, f.

Nutznießerin
  • auß dem ... volgt, dz ... F. gentzlich kein blosse usufructuaria oder niesserin einichs wegs ist, ... sonder sie ist der guͤter ... quasi proprietaria, herr vnd meyster, so lang sie lebt, zůachten
    1574 Frey,Pract. 678
  • von der kinder eygenen vaͤtterlichen oder andern guͤtern, die jhr muter als niesserin besitzt
    BadLR. 1622 VI 8, 6
  • wa aber kinder oder andere persohnen, denen solch guth verfangen, selbst wollten solch gueth zue ihren handen nemmen, die persohn, nießer oder nießerin, daruff ziehen vndt ernehren, so soll daß ihnen vor anderen ... gegonnt werden
    oJ. OffenburgStR. 17
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