Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nießlichkeit
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Nießbarkeit
nießbarlich
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Nießbraucher
nießbräuchig
nießbräuchlich
nießen
Nießer
Nießerin
nießlich
Nießlichkeit
, f.
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hier: die dem Stadtherrn zur Nutzung zustehenden Rechte
- sollen sie, ... abt vnd conuent ... so weit sich vnser [des Stadtherrn] jurisdiction derselben nüeßlicheit erstreckht ... wolberechtiget sein, [über strafbare Handlungen im Immunitätsbereich] ... recht zue halten1606 KlingnauStR. 345Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"