Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nießlichkeit

Nießlichkeit

, f.

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hier: die dem Stadtherrn zur Nutzung zustehenden Rechte
  • sollen sie, ... abt vnd conuent ... so weit sich vnser [des Stadtherrn] jurisdiction derselben nüeßlicheit erstreckht ... wolberechtiget sein, [über strafbare Handlungen im Immunitätsbereich] ... recht zue halten
    1606 KlingnauStR. 345
unter Ausschluss der Schreibform(en):