Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nikolausgeld

Nikolausgeld

, n.

zu Nikolaus, dem Heiligen und Schutzpatron der Schiffer ua.
Abgabe der Schiffer zu einem Hilfsfond für bedürftige Zunftmitglieder
  • wir wollen auch, daß st. niklaus geld gegeben ... werde ... das ist, ob ein knecht oder mehr im winter ... hilfe bedürften, daß man ihnen dann von solchem gelde ... helfen möge desto baß bis in den sommer zukommen, so arbeit angeht
    1437 Speyer/BayrHdw. 51