Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nobilitation
Nobilitation
, f.
Erhebung in den Adelsstand
- der rittermaͤßigen lehen seint ... auch andere persohnen, welche von unß ... außer der nobilitation die lehenßfreiheit ... erlangt, faͤhig1599 NÖLREntw. V 27 § 1
- wiewoll etwo vor alters die rittermäßige lechen nit allein den würckhlichen landtleüthen des herrn- und ritterstandts dis landts, sondern auch sonst insgemain allen geadelten persohnen, wie auch denen welche von der römischen khayserlichen majestät oder ainem regierenten landtsfürsten und erzherzogen zu Österreich außer der nobilitation die lechensfreyhait austruckhlich erlangt und verlichen worden1616 OÖLTfl.(Strätz) VI 13 § 1
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