Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nonnengut
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Nollhartbruder
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Nonne
nonnen
Nonnengut
, n.
zu einem Nonnenkloster gehöriger Grundbesitz
- 66 morgen neübergische nonnengüeter1655 SchriesheimW. 283
- wegen des wittumzehenden, welches von den beständern des zum stift Neüburg gehörig dahiesig kleinen nonnenguts wegen unterhaltung des s.v. schwein- und rindfaßels ausgezehndet wird1757 KirchheimW. 227