Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notarbeit
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Notar
Notaramt
Notarbeit
, f.
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Arbeit, die in Notfällen auch an den gebotenen Ruhetagen verrichtet werden darf
- dahe sonsten wegen einfallender nasser heu- und aerndzeit ... oͤffentliche notharbeit im feld ... auf feyertagen ferner zu verrichten waͤren1697 Bewer,Rechtsfälle V 236Faksimile - in Google Books
- an den sonntagen und kirchlichen feyertagen ... duͤrfen sie [handwerker] ... notharbeiten besonders zum behuf der reisenden verrichten1785 Fischer,KamPolR. III 275Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der polizey liegt ob, daruͤber zu wachen, daß an sonn- und feyertaͤgen alle profane geschaͤfte eingestellt ... werde. not-arbeiten duͤrfen aber nach aͤltern und neuern gesezen auch an solchen tagen verrichtet werden, z.b. unaufschiebliche frohnen, arbeiten fuͤr reisende, als schmid- wagner-arbeiten1815 WirtRealIndex I 476Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)