Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notariatmatrikel

Notariatmatrikel

, f.

Zulassung als Notar 
  • sollen [die Notare] ... das geringste nicht offenbahren ... bei straffe der anrüchtigkeit und verlust der notariat matricul 
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 65