Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notdringer

Notdringer

, m.

wie Notdränger 
  • im fall sich aber einer oder mehr den unsern mit gewalt zu widersezen understehen ... so soll derselb ... als offentliche landfriedbrecher und nothtringer ... gestraft werden
    1584 WürtLändlRQ. I 610