Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notdurftgetreide

Notdurftgetreide

, n.

zur Haushaltsführung erforderliche Menge Getreide
  • sobald nun die ämbter ... wieder eingelöset worden, so soll der herr graf gehalten sein, ... die winter- und sommersaat und nothdurftgetreide zur haushaltung zur hälfte unentgeltlich zu hinterlassen
    1649 ProtBrandenbGehR. IV 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):