Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notdurftsfall

Notdurftsfall

, m.

wie Notfall 
  • ihnen [schwaͤbische ritterschafft] auf nothdurffts-fall ... gebuͤhrender schutz ... versprochen wuͤrden
    1622 Moser,StaatsR. 31 S. 353
unter Ausschluss der Schreibform(en):