Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notgerhabin

Notgerhabin

, f.

stellvertretender weiblicher Vormund
  • allwo [Steiermark] die muͤtter nach absterben ihrer maͤnner ihrer unmuͤndigen kinder noth-gerhabin seynd (wann sie selbst wollen ...) so lang sie sich nicht wiederum verheyrathen
    1688 Beckmann,Idea 537