Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): notorisch
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(Notnehmung)
Notnunft
notnunft
notnunften
Notnunfter
notnunftig
(Notnunftige)
Notnus
notorie
Notorietät
notorisch
, adj.
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bekannt, offenkundig
vgl.
kundbar
- daß jemand ... auf scheinbahrer und notorischer that in malefitz-sachen ... befunden1570 Schlüter,WestfProvR. I 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zum fall auch etliche derer, so zum einlager sich verschrieben, des notorischen unvermoͤgens waͤren, daß sie, wegen zu besorgender nichtzahlung der ... zehrung, keinen wirth, der sie in seine behausung einnehmen wolle, antreffen1604 SystSammlSchleswH. II 1 S. 231Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- wan ... sachen ... entweder gestanden, bekäntlich oder also notorisch seyn, daß sie durch keine tergiversation abgewendet oder gelaugnet werden können1627 CJBohem. V 2 S. 217Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- offenbahre notorische ketzer ... seynd ... des landes ... zu verweisen1751 CJBavCrim. I 7 § 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die folgen einer notorischen missheirath1804 Gönner,StaatsR. 78Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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