Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notpfenniggeld
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Notpfand
Notpfennig
Notpfenniggeld
, n.
Geldsumme, die aufgrund eines Landtagsbeschlusses für Notzeiten zurückgelegt wird
- als auch gemeine L. ... verstanden, dass sie an underschiedl. posten nambhafte summa gelds vom vorrat und notpfenniggeld hingeliehen, so sollen die vom usschutz in alweg dahin sehen, wie selbige wieder eingezogen und obgemelt vorratgeld wieder ersetzt werden möge1594 WürtLTA.2 I 168
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