Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notschatzung

Notschatzung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Erpressung im Rahmen eines behaupteten Fehderechts oder des Kriegsrechts
  • daß mutwillige personen ... uͤber jhre widerpartey ... demselben ... bißweiln mit toͤdlichen angriffen, brand, nohtschatzung vnd in andere vnredliche wege verderblichen nachtheil ... zufuͤgen
    1599 OPfalzLO. 137
  • nothschatzung. die steuer, welche der feind vor die abwendung feindseliger thaten verlangt
    1762 Wiesand 781
  • nothschatzung bedeutet ... eine auserordentliche schatzung in kriegszeiten, oder auch eine feindliche brandschatzung
    1769 Lennep,LandsiedelR. 552
unter Ausschluss der Schreibform(en):