Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notschatzung
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notsachlich
Notsage
(Notsäumung)
(Notschaden)
Notschatzung
, f.
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Erpressung im Rahmen eines behaupteten Fehderechts oder des Kriegsrechts
vgl.
Brandschatz (I)
- daß mutwillige personen ... uͤber jhre widerpartey ... demselben ... bißweiln mit toͤdlichen angriffen, brand, nohtschatzung vnd in andere vnredliche wege verderblichen nachtheil ... zufuͤgen1599 OPfalzLO. 137Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- nothschatzung. die steuer, welche der feind vor die abwendung feindseliger thaten verlangt1762 Wiesand 781Faksimile - in Google Books
- nothschatzung bedeutet ... eine auserordentliche schatzung in kriegszeiten, oder auch eine feindliche brandschatzung1769 Lennep,LandsiedelR. 552Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)