Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notschuld

Notschuld

, f.

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I Pflicht und Schuldigkeit
II dringend zu tilgende Schuldenlast
  • als ... der rath zu J. das dorff ... zu leschunge etlicher anligender notschulde und unraths, damit der spital befallen ist ... zu erblichem kauffe hingegeben habin
    1451 BürgelUB. 472
unter Ausschluss der Schreibform(en):