Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notsteuer

Notsteuer

, f.

außerordentliche, in Notfällen zu entrichtende Steuer
  • einen unrehten zol oder ein unreht ungelt oder eine nôtstiure ... daz dû eht den armen liuten ûffe den rücke gesetzest
    um 1275 Berth.v.Regensb. I 116
  • [vermoͤgens-steuer urgirung] alle diese bey- oder noth-steuer, und ordinari contributiones
    1712 CAustr. III 663
  • jede ... steuerfreiheit ... ist unwirksam in bezug auf nothsteuern, welche zu abwendung einer kriegsgefahr ... und anderen unabwendlichen ausserordentlichen staatslasten umgelegt werden
    1808 SammlBadStBl. I 656