Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notziehe

Notziehe

, f.

wie Notzucht 
  • frage der ober- vnd halßgericht halben, waß vor felle dareyn ... gehörig ... ehebruch, noczgie, daryn dan auch begriffen, so jemandt bey einer closterjunckfrawen oder seiner angebornen freundin geschlafen oder ein junckfraw oder wittwe entfurt
    um 1550 SchweidnitzRdm. 354