Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notzüchtigung

Notzüchtigung

, f.

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wie Notzucht 
  • diese ... puncten sein ... uf die zent gehorig ... als mordgeschrei, diepstal ... gottslesterung, notzuchtigung 
    1538 BadW. 10
  • das der mansfeldischen reuter etliche ... ein armes, unschuldiges, junges mägdlein ihrer jungfräulichen ehren durch dergleichen schändliche und abscheuliche notzüchtigung ... beraubt
    1626 BrandenbSchSt. II 647
  • so auch eine gewaltsame nothzuͤchtigung an einem maͤgdlein unter zwoͤlf jahren veruͤbet wuͤrde, soll der thaͤter mit dem schwerdte vom leben zum tode gebracht werden
    1650 EstRitterLR. 433
  • zum ober-halsgericht gezehlet werden ... ehebruch, nothzuͤchtigung, blutschande
    1705 KlugeBeamte I2 801
  • nothzoͤgen, nothzuͤchtigen, nothzogen. nothzuͤchtigung. ist dasienige verbrechen, da iemand die keuschheit einer jungfrauen oder frauen verletzet und ihr selbige mit gewalt wider ihren willen raubet. die weibsperson muß ehrlich leben, indem dieses verbrechen bey einer hure nicht statt findet, und den gebrauch ihrer vernunft haben ... sie muß aber auch mit gewalt dazu gezwungen, nicht aber durch liebkosungen und angenehme vorstellungen bewogen worden seyn
    1762 Wiesand 782
  • die nothzuͤchtigung einer verschreyten person oder offentlichen hur schlagt mehr in das crimen vis publicæ, als stupri violenti ein
    1774 CJBavCrimAnm.2 91
unter Ausschluss der Schreibform(en):