Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): notzwänglich
Artikel davor:
Notzüchtigung
Notzucker
Notzuckung
Notzug
Notzüge
(notzügen)
Notzuger
Notzwang
notzwangen
Notzwänger
notzwänglich
, adv.
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I
gezwungenermaßen, aus Zwang
- dasselbe haben wir mussen verkaufen, dieweil gemelte herren umb ihrer collegiat besten zu suchen, selbiges an uncatholischen nothzwänglig musten verkaufen1671 SPantaleonUrb. 567Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln