Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): notzwänglich

notzwänglich

, adv.

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I gezwungenermaßen, aus Zwang
  • dasselbe haben wir mussen verkaufen, dieweil gemelte herren umb ihrer collegiat besten zu suchen, selbiges an uncatholischen nothzwänglig musten verkaufen
    1671 SPantaleonUrb. 567
II mit Gewalt
  • der sie notzwänglich beschlaffen hette
    1595 DWB. VII 964