Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Novizenmeister

Novizenmeister

, m.

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auch Noviz-, Novizien- 
Inhaber eines Klosteramtes zur Beaufsichtigung und Unterrichtung der Novizen, auch mit der geistlichen Gerichtsbarkeit ausgestattet
  • war ... der novicien meister ubel zu frieden
    1603 PommJb. 7 (1906) 42
  • in seinem probier-jahr hat er sich der andacht ... dergestalt eyfrig angenommen, daß sein novitzmeister ein sonderliches genuͤgen an ihme hatte
    1689 Valvasor,Krain II 575
  • wenn sie [layenbruͤder] vier und zwanzig jahre alt, und fuͤnf jahre moͤnche sind, so koͤnnen sie zu allen aemtern ihre stimmen geben und erwaͤhlet werden, ausgenommen zu solchen, mit denen eine geistliche gerichtsbarkeit verknuͤpfet ist, dergleichen das amt eines abtes, priors, novicenmeisters ... ist
    1753 Helyot,Klosterorden I 279
  • der novizenmeister soll ein ganz verläßlicher, rein moralischer und wahrer ordensmann seyn, welcher die novizen mit dem zwecke des ordens und mit dem geiste der statuten theoretisch und praktisch bekannt zu machen im stande ist
    1827 Josephinismus V 247