Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (nughaftig)

(nughaftig)

, adj., adv., (nughaftigen), adv.
I den Regeln und Anforderungen entsprechend, ordentlich, geeignet, ausreichend; jm. um etwas nughaftig werden jm. etwas ausreichend beweisen
II zufrieden, befriedigt; an etwas nughaftig sein sich mit etwas zufrieden geben