Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): null
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(nug)
(Nügde)
Nüge
(nügen)
(nughaftig)
(Nughaftigkeit)
nüglich
(nugsam)
(Nugsamheit)
nüjen
null
, adj.
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ohne Rechtskraft, ohne Rechtswirksamkeit, häufig in Verbindung mit synonymen Adjektiven, vor allem mit nichtig (I), gebraucht
- thuen wir dieses alles tödten aufhöben cassiren für null- und nichtig erklähren1522 SchlesLehnsUrk. II 365
- [die Beteiligten erklären] biß daran solches beschehen, alle handtlungen vor nul vnd nichtig1634 Hausmann,HofgElberf. 13
- daß innerthalb eines ... genuogsamen termin alle nit verschriebnen gülten sollen verschrieben werden. wer solches vbersäche vnd sich nit anmeldete, sollen dannethin die gülten für null erkennt sin1665 EngelbergThalr. 118Faksimile - in Google Books
- ordnen wir hiemit, daß sothane pacta ... gaͤntzlich null und nichtig [sein sollen]1669 Wigand,Minden II 307Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- null und nichtig1677 Moser,StaatsR. 28 S. 394Faksimile - in Google Books
- daß ... die eydliche versprechung zur ehe ... vor null und nichtig gehalten ... werden solle1709 Lünig,CJMilit. 904Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist ... solches [selbst urtheil] gantz null, nichtig und krafftloß1712 Abele,Gerichtshändel II 265
- was dawider gehandelt, für null und nichtig gehalten sei1734 BeitrWerden 11 (1905) 22
- alle obiger vorschrifft zuwider lauffende beybriefe sollen in dem rechten null und nichtig seyn1762 BernStR. VII 2 S. 868Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß heimliche verloͤbnisse der kinder ... ohne ... bewilligung der eltern schlechterdings kraftlos, null und nichtig sind1800 Bewer,Rechtsfälle V 149Faksimile - in Google Books