Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nunz
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Nullität
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(numen)
(Numung)
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Nunz
, m.
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wie 1Küster (I)
- wanne ein mansperschoin in der pfahren abstirbtt, davon scheint dem pastor ... zwein seister korn ... und komptt davon einem costur oder nuntze die dritte theill1588 LuxembW.(Majerus) II 312
- soll der nontz ... ein fouder holß machen ... welcheß der pastor bekommen soll1588 LuxembW.(Majerus) II 139
- sollen ... der nuntz undt schulmeister ... durch eines pastors, der sehner wie der gericht undt bürgerschafft dhoselbsten stimb erwöhlt und welcher die meiste theil stimmen haben wird, damit versehen werden1664 LuxembW.(Majerus) II 580