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nutz
, adj., adv., nütz, adj., adv.I materieller oder immaterieller, gegebenenfalls auch unrechtmäßig erworbener Vorteil, den j. durch den Besitz und Gebrauch einer Sache hat oder durch das Recht, Leistungen anderer in Anspruch zu nehmen
II konkrete Nutzung, Gebrauch sowie das Anrecht darauf; häufig in mehrgliedrigen Pertinenzformeln, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Bestandteile einer verkauften Sache bezeichnen; auch in Wendungen wie Nutz und Gewere die Nutzherrschaft über eine Sache (Nutzgewähr), in Nutz und Geld/Gülte zu Nutzung und Gewinn; zur Wendung: mit aller Schlacht Nutz, die bei Eigentums- u. Besitzübertragung einer Immobilie gebräuchlich war und alle mit dieser verbundenen Rechte sowie Bestandteile und auch Zubehör meint, vgl. W. van Iterson/ZRG.2 Germ. 84 (1967) 310-329
III Ertrag aus einer Nutzung, Zins, Frucht, Rente; mit Zahlenangaben: (mehrfacher) Jahresertrag
nutzbar
, adj.Nutzbarkeit
, f.II aus dem Gebrauch von Rechten und Sachen stammender Ertrag (Zins, Rente, Früchte usw.)
nutzbarlich
, adj.I hier in der Übersetzung von utilis actio, einer besonderen Klageart des römischen Rechts
II wie nützlich (II)
Nutzbartum
, n.Nutzbrauch
, m.(Nutzbrauchung)
, f.Nutzbuch
, n.nutzen
, v., nützen, v.Nutzenrecht
, n.Nutzgenießung
, f.Nutzgewähr
, f.(Nutzgut)
, n.nutzhaft
, adj.(nutzhaftig)
, adj., (nutzhaftigen), adv.Nutzheit
, f., (Nützheit), f.Nutzholz
, n.nutzigen
, v., (nützigen), v.Nutzlehen
, n.Nutznehmer
, m.Nutznießer
, m.Nutznießung
, f.I Nießbrauch, Nutzung einer fremden Sache für den eigenen Gebrauch
II an die Vorstellung von der Morgengabe als Preis für die Hingabe der Jungfräulichkeit beim Ehevollzug anknüpfend
Nutzordnung
, f.Nutzrecht
, n.nutzsam
, adj.(Nutzsamheit)
, f.II wie Nutz (III)
(Nutzsamkeit)
, f.(Nutzschaft)
, f.(Nutzsuchen)
, n.Nutzsuchung
, f.Nutzung
, f., Nützung, f.I nutzbringender Gebrauch, der durch Besitz von beweglichen und unbeweglichen Sachen, Rechten, auch dem Recht auf die Leistung von Personen gewährt wird
II Ertrag der Nutzung (I), wie Feldfrüchte, Renten und Zinsen
III (von einem Personenverband genutztes) Allgemeingut, Allmende (III)
Nutzungseigentum
, n.Inhaber des Nutzungseigentums
wie Nutznießer