Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nutzholz
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Nutzholz
, n.
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mnd. nütteholt
Holz, das über den für Bauen oder Heizen nötigen Bedarf hinaus für andere Zwecke geschlagen wird
Holz, das über den für Bauen oder Heizen nötigen Bedarf hinaus für andere Zwecke geschlagen wird
- arbeitet aber jemand jährlich einen schlag nutzholz, schichtet es auf und vermag es nicht zu vertreiben oder zu verkaufen, so hat er freiung jahr und tag1468 Schreiber,Bergbau 141
- frygh vnd leger holth vnd nutte holth vth den frowenholte1527 CDBrandenb. I 21 S. 78
- weme sie das nutz, fall und windholz zu erkennen. eingebr. das nutzholz komt m. gn. f. u. h. zu, das ander den armen leuten1605 Niedersachsen/GrW. III 287Faksimile (ca. 237 KB)
- damit aber ... unsern unterthanen die nothdurft an bau- brenn- rade- pflug- und wagen-, auch andern nutz-holze nicht ermangeln moͤge, soll unser amtmann auf G. ... die gebaͤude lassen in augenschein nehmen, ob dieselbigen nothwendig gebessert ... werden muͤssen1623 CStSlesv. I 653Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das nutz- stamm- und malter-holtz, weil das grobe spengel wird soll iedes jahr ... wie theuer es gegeben werden soll, angeschlagen ... werden1642 CJVenatorio-Forest. III 201Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- brenn- und nutzholtz1700 HistBeitrPreuß. II 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bau- nutz- und brennholzeHannovAnz. 3 (1753) 85. Stück S. 3
- bey den windbraken ist dahin zu sehen, ob darunter bau- oder nutz-holz befindlich sey. dieses ist billig zum gemeinen besten abzusondernum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 32 § 11
- daß keine assignation, auf freyes bau- nutz- und brenn-holtz, ohne approbation des gedachten forst-departements, gegeben werden muß1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 311Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die waldungen ... koͤnnen nur durch eine gute ... forstoͤkonomie wieder in den stand gesetzt werden, dem drohenden mangel ... vorzubeugen, und den beduerfnissen des landes an brenn- bau und nutzholtze in der zukunft abzuhelfen1786 Gadebusch,Staatskunde I 42Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die dieberei, feldfrevel ... durch entwendung ... junger obstbaͤume ... weiden, zaun-, hecken- und andern nutzholzes ... immer mehr uͤberhand nehmen1799 Heinemann,StatRErfurt 414Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- freies nutz- und schirrholz gebuͤhret bloß denenjenigen holzberechtigten, welche nach ihren privilegien ... darauf anspruch machen koͤnnen1805 WestpreußPR. II 591Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
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