Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nutzordnung

Nutzordnung

, f.

wohl Bez. einer Ordnung von 1451 für Handwerk und Gewerbe in Eisenach
  • [städtischer Weinverkauf:] damit ... daß geldt vom schenken nicht anderst als dem gemeinen werth und publicirten nutzordenunge nach einnehmen und ausgeben [werden solle]
    1589 EisenachStR. 103 [vgl. 1451 ebd. 63ff.]