Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nutzungsempfänger

Nutzungsempfänger

, m.

wie Nutznießer 
  • der inhaber und nutzungsentpfacher der güter des besitzes, usufructuarius zu latein genennt, sol dieselben güter in gutem ... redlichen ... baw ... halten
    1521 WindsheimRef. 209