Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obachtung

Obachtung

, f.

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wie Obacht (II) 
  • sollen ... zween zue wachtmaistern (damit sie ihr vleissige obachtung der wacht halber geben sollen) erwölt ... werden
    1629 Steiermark/ÖW. VI 260
  • destwegen ihr an allen orthen ... gute obachtung bestellen und halten sollet
    1664 CAustr. I 144
  • wird dem oberamt ... anbefohlen ... auf die uebertrettere genaue obachtung pflegen zu lassen
    1783 Gatterer,TechnolMag. I 128
unter Ausschluss der Schreibform(en):