Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obenschwimmen

Obenschwimmen

, n.

Treiben auf der Wasseroberfläche; bei Gottesurteilen 
  • daß die gemeinschafft mit dem satan ... kein vrsach sey des obenschwimmens, wie etliche fuͤrgeben
    1668 Praetorius,Blockes-Berg 109
  • allwo man ... eine vermeynte trude, mit der wasser-probe, examinirt, und aus ihrem oben-schwimmen geschlossen hette, sie muͤsste warhafftig eine hexe seyn
    1690 E. Francisci, Der höllische Proteus (Nürnberg 1690) 113
  • sinken oder obenschwimmen waren die zeichen der schuld oder unschuld
    1801 Rößig,Altertümer 331
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