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Ober

, m.
Vorgesetzter, Obrigkeit

ober

, adj.
I überlegen, mächtig; die obere Hand (ge)winnen siegen, oberer Mann Sieger
II führend, ranghöher, übergeordnet, bes. im Rechtszug
III von Strafen: strenger, schärfer; obere Acht wie Oberacht (I) 
IV obere Zahl zugemessener Stand? (Teil der Verfemungsformel)
V oberes Fürstenrecht Gerichtstag und Verfahren der schlesischen Stände bei Erbfolgestreitigkeiten
VI oberes Eigentum dominium directum, obere Gewalt Hoheit, Herrschaftsgewalt, obere Hand Gerichtsgewalt
I gesteigerte 1Acht bzw. Unteracht, die nach einer Frist von Jahr und Tag über einen geächteten Täter als stärkstes prozessuales Zwangsmittel (mit voller Friedlosigkeit als Folge) verhängt wird; häufig gebr. in der Formel Acht und Oberacht 
II Reichsacht iU. zur 2Landacht, Unteracht 
in Schwäb. Gmünd: Vorsitzender im Ausschuß der Achtmeister?
Dienstmann im Küchenmeisteramt des Mainzer Erzbischofs zu Erfurt, verantwortlich für Feldbestellung, Ackergeräte und Fahrzeuge
Oberbefehlshaber einer Kriegsflotte

Oberahn

, m.
Vorfahr der vierten Generation
Rechnungsführer über die Akziseeinnahmen
für die Armenpflege verantwortlicher Kirchenbeamter

oberalt

, adj.
vorvorig
I Vorfahr
II aufsichtführender Vertrauensmann einer Bruderschaft oder einer Zunft
III in Hamburg: Mitglied des höchsten Bürgerausschusses eines Kirchspiels 
IV als Übersetzung von lat. senior zur Bezeichnung eines Pfarrers
hohes Alter, Greisenalter

Oberaltermann

, m., Oberalterleute, pl.
I Mitglied des städtischen Rates als aufsichtsführender Spitalpfleger
II in Hamburg: übergeordnete Aufsichtsperson einer Bruderschaft
III Vorsteher eines Deichbezirks
I Urgroßmutter
II Ururgroßmutter
III Urururgroßmutter
I Urgroßvater
II Ururgroßvater
III Urururgroßvater
I Zunftvorsteher
II übergeordneter Kirchenpfleger
III Orts- oder Landesvorsteher der Juden
Urgroßmutter
Bruder des Urgroßvaters
Urgroßvater

Oberamt

, n., für Bed. V: m.
I bedeutende territoriale Verwaltungs-, auch Gerichtsbehörde, dem 1Amt (II 2 a) meist gleichgeordnet; in Schlesien Behörde zur Oberaufsicht über Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Militär
II leitender Posten in einem Oberamt (I); metonymisch die daraus fließenden Befugnisse und Amtsgeschäfte
III Amtsbezirk
IV Dienstgebäude, Sitz eines Oberamtes (I) 
V wie Oberamtmann (I), auch: Vertreter eines Oberamtes (I) 
VI alle Mitglieder einer Interessengemeinschaft
VII die obersten Hofämter im Bistum Bamberg, die "von den vier weltlichen Kurfürsten als Trägern der entsprechenden Erzämter im Reich versehen" werden (HRG.1 I 293)

oberamtlich

, adj., adv., oberämtlichen, adv.,
vom Oberamt (I) ausgehend

Oberamtmann

, m., pl. auch Oberamtleute
I übergeordnete Amtsperson, insb. Leiter eines Oberamtes (I) 
II Leiter eines höher gelegenen Verwaltungsbezirks
Posten eines Oberamtmannes (I) 
Verordnung des schlesischen Oberamtes (I) 
I Oberamt (I) als Gerichtsbehörde
II Verhandlung, Sitzung eines Oberamtsgerichts (I) 
in Riga: vorsitzender Ratsherr im Amtsgericht
zentrale Geschäftsstelle eines Oberamtes (I) 
Leiter einer Oberamtkanzlei 
vom Oberamt (I) beauftragtes Gremium
Bestätigung eines Rechtsgeschäfts durch Beurkundung des Oberamtes (I) 
vereidigter 1Messer (I) für einen Oberamtsbezirk
Kollegialmitglied eines Oberamtes (I) 
Posten eines Oberamtsrates 
wie Oberamt (I) 
von einer Oberamtsregierung ausgesprochene Strafe
Geschäftsabteilung eines Oberamtes (I), die für die Registrierung des ein- und ausgehenden Schriftverkehrs und für die Aufbewahrung von Akten zuständig ist; auch der Aufbewahrungsort selbst
dienstliche Mitteilung eines Oberamtes (I) 
Wahrung von Untertanenrechten, zu der das Oberamt (I) verpflichtet ist
kleines Kanzleisiegel eines Oberamtes (I) 
Zentralort und Verwaltungssitz eines Oberamtes (I) 
mit der Verwaltung eines Oberamtes (III 1) beauftragte Person
II Vertreter des Leiters eines Oberamtes (I) 
Anordnung eines Oberamts (I) 
Gericht einer höheren (meist der dritten) Instanz (überwiegend in zivilrechtlichen Verfahren) in denjenigen Territorien, die durch ein Privilegium de non appellando von der letztinstanzlichen Zuständigkeit der höchsten Reichsgerichte befreit waren; für den Adel tw. auch als Gericht erster Instanz; in Strafsachen tw. zweit- und letztinstanzliches Gericht
wie Obmann (I) 
Oberaufsicht über die Landesarchive 
Beamter, Richter in der Militärgerichtsbarkeit
Person, die die Oberaufsicht innehat
Amtsstelle eines Oberaufsehers 
oberste Kontrolle in einem Bereich (Staat, Regierungs- oder Verwaltungszweig, Familie uä.)
oberster Richter oder Schultheiß
I eine der drei Sitzreihen im Straßburger Rathaus
II der Teil des Straßburger Rates, der auf der Oberbank (I) sitzt
im Ggs. zum Niederbannwart derjenige Flurschütz, der für oben gelegene Fluren zuständig ist
Schwester des Urgroßvaters
wie Bauherr (III), der für das Bauwesen zuständige Ratsherr
Aufseher über die öffentlichen Bauten in leitender Stellung
Mitglied der obersten Appellationsinstanz in Bausachen
übergeordneter Amtsträger, häufig in der Wendung ober- und unterbeamte / niederbeamte: Beamtenschaft
Angestellter oder Beamter höheren Ranges
Person mit der obersten Weisungsbefugnis, insb. als militärischer Rang
von mehreren Herrschaftsträgern eines Dorfes derjenige, der einen Straftäter gefangen halten muß
obere Beamte der Bergbehörde
übergeordnetes Berggericht

Oberberghauptmann

, m., Oberberghauptleute, pl.
oberster Beamter des Bergwesens eines Territoriums
Amtsstelle des Oberberghauptmanns 
Inhaber des Bergregals
I leitender Beamter im Bergwesen
hoher Beamter im Bergwesen mit richterlichen Funktionen
Amtsstelle des Oberbergrichters 
zum Oberberggericht gehörig
hoher Beamter im Bergwesen
Leiter des Bergwesens in einem Territorium
wie Oberaufseher 
den Bettelvögten übergeordneter städtischer Beamter
Beamter, der das Biergeld (I 1) in Oberschlesien verwaltet
Oberaufseher über die städtische Bierproduktion
Erzbischof; in protestantischen Ländern Bez. des Landesherrn (I) in seiner Eigenschaft als summus episcopus oder des leitenden Geistlichen der Landeskirche
I leitender Brunnenmeister 
II dem Salzgrafen untergeordneter Aufseher über die Tal- und Solgüter in Halle
"Vollmacht, Ermächtigung" Lasch-Borchling III 1 Sp. 1239
I "Vorsitzender des Godings" W. Laur, Goding und Gogericht/ZRG.2 Germ. 111 (1994) 538 (ebd. Lit.)
II Gerichtsbote, Fronbote (I) 
I Oberherrschaft (I) und die daraus fließenden Rechte
II in einer Mehrfachformel: alle Untertanenpflichten
I Befehlshaber in einer Burg
II hoher Regierungsbeamter; in Ostpreußen Leiter des oberburggräflichen Amtes in Königsberg, das als Gericht in Zivilsachen fungiert (vgl. Fischer,KamPolR. II 158), in Böhmen, ausgehend vom Burggrafen von Prag, der höchste Amtsträger des Königreichs
"Obereinnehmer" SchwäbWB. V 11
wie Oberbursierer 
II Rückbürge, der sich bei den Hauptbürgen für die Schuld verbürgt
derjenige von mehreren Bürgermeistern (I), der anderen vorgeordnet ist
Aufsichtsbeamter (?) über ein Waldgebiet
übergeordneter Deichgraf als Vorsteher mehrerer Deichbezirke
übergeordnetes Gericht in Deichsachen
höchster Richter in Deichsachen
übergeordneter Innungsdekan
Gerichtsherr eines Dinggerichts (I) 
oberste Leitung eines Vorgangs oder eines Verwaltungszweiges
Titel und Rang eines leitenden Amtsträgers
I Gremium der Oberdirektoren 
"Dorfgericht als Obergericht für ein anderes D[orf]" SchwäbWB. V 11
oberster Dorfherr (II) über die Ratsdörfer einer Stadt
zentrale Verwaltungsstelle für den Dreißigsten (III 2) 

Obere

, m., Oberer, m.
I übergeordnete Person
II Person, die sich (räumlich gesehen) über jm. befindet
die vom Nutzungseigentum (dominium utile) des Untereigentümers (Lehnmann usw.) unterschiedene Rechtsposition des Obereigentümers in der von den ma. Glossatoren entwickelten Rechtsfigur des geteilten Eigentums (vgl. HRG.1 I 891-893); der Rechtsinhalt des Obereigentums kann sich bis zum bloßen Recht auf Anerkennung des Rechtsverhältnisses beim Tod des Obereigentümers oder des Nutzungseigentümers verflüchtigen
in der Rechtsfigur des geteilten Eigentums Inhaber des übergeordneten Eigentumsrechts
übergeordneter Steuereinnehmer
höchste landesfürstliche Rechnungsstelle für Steuern und Abgaben, oberste Finanzbehörde, auch die berufliche Position in diesem Amt
ranghöchster Beamter einer übergeordneten Finanzbehörde, auch für den Eingang der Abgaben zuständiger ranghöchster Kassenbeamter
landesherrliche Steuerbehörde
oberste Überprüfungsbefugnis
städtischer Amtsträger mit unterschiedlichen Aufgaben (vgl. NördlingenStR. 622 u. AarauStR. 505 jeweils s.v. Einunger)
ranghöchster Markgenosse 
I Großeltern
II Urgroßeltern
III unspez.: Vorfahren
wie Obereinnehmer 
landwirtschaftlicher Knecht

oberer

, adj., adv.
I ranghöher, übergeordnet
II weiter oben, höher
oberster Lehnsherr (I) 
oberer Teil eines verstreuten erzstiftlichen Territoriums, zB. im Erzbistum Mainz das Stiftsgebiet um Aschaffenburg, im Erzbistum Trier das Stiftsgebiet am Oberlauf der Mosel
oberster Verwalter des mit der Baulastpflicht verbundenen kirchlichen Sondervermögens

Oberfahr

, Genus?
Rechtsbelehrung seitens eines Oberhofs (I) 
Verzeichnis der rechtlichen Regelungen, die die Schiffahrt Zürich-Walenstadt betreffen
I Teil der Feldflur in der Dreifelderwirtschaft
II im Bergbau: das über einem anderen liegende Grubenfeld
Oberbefehlshaber der Truppen
Oberbefehlshaber über ein Heer
höchstes Freigericht (III) 
Fährmann am Oberlauf eines Gewässers
für das Brandschutzwesen zuständiger Ratsherr
leitender Beamter im Fischereiwesen
höherer Beamter im Forstwesen
Leiter eines Forstreviers, auch Vorgesetzter mehrerer Revierförster, tw. mit der Gerichtsbarkeit über Scharfrichter und Abdecker betraut
Leiter der Forstaufsicht über einen Distrikt der landesfürstlichen Waldungen
mit der Oberaufsicht über die Forstämter betraute höhere Forstbehörde

(oberfrei)

, adj.
oberfreies Gericht übergeordnetes Freigericht (III) 
I ranghöchster Fürst, oberster Herrscher
II auf dem Wiener Kongreß vorgeschlagene Bez. für das Oberhaupt eines wiederzuerrichtenden Deutschen Fürstenbundes
aus einem geteilten Herrschaftsgebiet hervorgegangenes Fürstentum (II) 
Mitglied des Vorstands einer städtischen Nachbarschaft (I) 
Person, die in die Oberacht (I) getan wurde
I Obergebot und Oberverbot oberste Anordnungsbefugnis
II Vorsitz in der Zusammenkunft zur Verpachtung der Zehntrechte
übergeordneter Kontrollbeamter im Finanzwesen
leitender Beamter einer Einnahmestelle für das Geleitgeld (I) 
wie Obergeleithauptmann 
höchste Berechtigung, Vorrecht, Gerechtsame (I), insb. als Ausdruck für den übergeordneten Anspruch auf Abgaben und die hohe Gerichtsbarkeit
wie Oberherrlichkeit (I) 
über den Gerhaben stehender höchster Vormund
Vormundschaftsbehörde
II Personenkreis der Obergerhaben 
I Gericht für schwere Straftaten, Blutgericht, Halsgericht, Hochgericht (III 2) 
II hier insb. das Appellationsgericht, die Berufungsinstanz eines niederen (III) Gerichts, zugleich als erste Instanz für höhergestellte Personen oder Klagen mit höherem Streitwert
III die Gerichtsbarkeit eines Obergerichts (I und II), insb. mit ihren finanziellen Erträgen
IV Gerichtsbezirk eines Obergerichts (I) 
V Bannbezirk einer am Oberlauf eines Gewässers gelegenen Bannmühle 
auf ein Obergericht (I) bezogen, von diesem ausgehend
vor das Obergericht (I) gehörender Rechtsfall
I Hochgerichtsbarkeit
II übergeordnete Gerichtsbarkeit
Rechtsfall, für den ein Obergericht (I) zuständig ist
Inhaber der Obergerichtbarkeit 
in Erfurt: übergeordneter Gerichtsdiener?
für ein Verfahren an einem Obergericht (II) geltende Rechtsordnung
übergeordnete Gerichtsbarkeit
wie Obergericht (I) 
Obergerichtsherr oder durch ihn belehnte Person

Obergewalt

, f., m.
übergeordnete Herrschaft, höhere Befugnis
hier Übersetzung von lat. actor: Verwalter
Oberbekleidung, hier als Todfallabgabe
Bezeichnung der Wandschneider- oder Tuchhändlergilde in Recklinghausen
vorsitzender Gildemeister, auch der Kurfürst als Patron der Berliner Schützengilde
ranghoher Graf (I) 
Bezeichnung für eine aus einem geteiltem Herrschaftsgebiet hervorgegangene Grafschaft (II) 
Urgroßmutter
I Urgroßvater
II unspez.: Vorfahre
wie Grundherr (II) 

Oberhand

, f., Überhand, f.
I in einer Hierarchie die jeweils übergeordnete Stufe, zB. Obrigkeit (II), (Lehns-)Herrschaft, Hochgericht(sbarkeit), Appellationsinstanz, Vormundschaft
II Leitungsfunktion
III Vorrang
IV Übermacht
Obervormund (I) 
Mitglied des Vorstands einer Zunft
Zunftvorsteher

Oberhaupt

, n., vereinzelt m., Überhaupt, n., vereinzelt m.
I Herrscher, Oberherr
II übergeordnete Rechtsinstanz, Oberhof (II) 
oberstes Hauptgericht (I), Berufungsgericht
wie Oberhof (II) 

Oberhauptmann

, m., idR. pl. Oberhauptleute
I beim Militär- und Verteidigungswesen: höherer Offizier, auch Oberbefehlshaber einer Flotte (Beleg Mitte 15. Jh.), in Mechelen Vorsteher der Schützengilde
II höherer Beamter mit Polizei- und Verwaltungsfunktionen und im Bergbau
III oberster Leiter oder Regierungsvertreter eines Landes, Kreises oder Bündnisses, in Schlesien Landeshauptmann mit Oberaufsicht über Verwaltung, Gericht und Militär
I die Gesamtheit der Oberhauptleute
II Amt eines Oberhauptmanns (I) 
III Amt, Aufgabenbereich eines Oberhauptmanns (II) 
Amt eines Oberhauptmanns (II) 
Amtsgewalt des Oberhaupts (I) 
in Konstanz oberster Verwalter des Kaufhauses (I 1) 
dem Heiligenpfleger (II) vorgesetzter Verwalter des Kirchenvermögens
Vorsteher einer ländlichen Gemeinde, den 1Heimbürgen (II) vorgesetzt
Herrschaftsgewalt, Obrigkeit (I); metonymisch auch die die Herrschaftsgewalt ausübende Institution

Oberherr

, m., Überherr, m.
I in einer Hierarchie übergeordneter Herr, zB. Landes- oder Gerichtsherr, Schutzherr (offen zu III), Zunftvorsteher, Mitglied der Oberverwaltung, oberster Beamter (beim Bergbau), Hausherr (I) 
II (oberster) Lehnsherr (I) 
III Herr (VI), Gremium als obere gerichtliche Berufungs- und Entscheidungsinstanz, auch Obmann (I) 
auf einen Oberherrn (I) bezogen

oberherrlich

, adj., adv.
einem Oberherrn (I) zukommend oder von ihm ausgehend; oberherrliche Person Souverän
I Herrschaftsrecht(e), Hoheitsgewalt eines Oberherrn (I) 
II Herrschaftsgebiet eines Oberherrn (I) 
III vorgesetzter Herrschaftsträger, Obrigkeit (II) 
I Obrigkeit (II), übergeordnete Herrschaftsinstanz
II Gerichts- und Rechtshoheit, auch Obergewalt, Obereigentum 
Titel des Königs von Böhmen als (Lehns-)Herrn der verschiedenen schlesischen Herzogtümer
einem Oberherzog zugeordnet
aus einer Teilung hervorgegangenes Herzogtum (III 1) 

Oberhof

, m., Überhof, m.
I Herrenhof (I), Meierhof, curtis principalis, in Luxemburg Verwaltungseinheit, unterschieden vom Unterhof oder Niederhof (I) 
II "Rechtsbelehrungs- und Rechtsauskunftsstelle zur Unterweisung fremder Gerichte und zum Teil auch privat anfragender Einzelpersonen in Rechts- und Prozeßsachen, vor allem in Fragen des materiellen Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts" (HRG.1 III 1134), auch Rechtsbelehrungsstelle in zünftischen Einrichtungen (1404)
III Rechtsauskunft eines Oberhofs (II) 
übergeordnetes Gericht als Appellationsinstanz, Obergericht (II); insb. das 1483 gegründete Oberhofgericht Leipzig als "die erste selbständige, vom Fürsten und Hof losgelöste Behörde Kursachsens" ZRG.2 Germ. 84 (1976) 332
für ein Verfahren an einem Oberhofgericht geltende Rechtsordnung
wie Jägermeister (II) 
adliger Inhaber eines der höchsten Hofämter, mit Jurisdiktion über alle Hofbeamten, tw. auch über Fremde, die sich am Hof aufhalten
das einem Oberhofmarschall übertragene Amt und die ihm unterstellte Behörde
I hoher höfischer Beamter, der die Aufsicht über den Hofstaat hat
II Leiter der Ritterschule zu Wolfenbüttel
III adliger Erzieher und Begleiter eines Prinzen
unspezifische Bezeichnung eines hohen Hofamtes
I Vorsitzender eines 1Hofgerichts (II) 
II Richter am Oberhofgericht zu Leipzig
oberherrliche Gewalt
Grenze eines Herrschaftsgebiets
Vorgesetzter der Forstbediensteten
wie Holzgraf (I) 
oberster Schreiber bei Holzverteilungen oder -verkäufen uä.
(übergeordneter), tw. für mehrere Dorfschaften zuständiger Hufer (III 1) als Mitglied des 1Hofgerichts (II) 
anderen Hunnen (II 1) vorgesetzte Gerichtsperson

Oberhutmann

, m., Oberhutleute, pl.
Oberaufseher im Bergwerk

Oberin

, f.
Nonne (I) in einer leitenden Funktion in einem Frauenkloster
wie Oberaufsicht 
Amtsperson, die mit der Oberinspektion betraut ist
Amtsgewalt eines Oberinspektors 
wie Obergericht (II) 
wie Hochjagd 
I überwiegend für die Jagd zuständiger höherer Forstbeamter
I leitender Beamter des fürstlichen Jagdwesens, mit der Oberaufsicht über Forst und Wild und der Kontrolle des Rechnungswesens der Forstämter betraut; auch als Mitglied (manchmal Vorsitzender) des Holzgerichts und des Jagdgerichts, in Brandenburg in Verbindung mit der Hausvogtei (I) auch mit der Gerichtsbarkeit zB. über Abdecker und Scharfrichter betraut
II für das Jagdwesen zuständiges Ratsmitglied
Behörde, die vom Oberjägermeister (I) geleistet wird
I Amtsgebäude eines Oberjägermeisters (I) 
II kollektiv: die Bediensteten eines Oberjägermeisteramts 
Gericht über Holz- und Jagdfrevel unter Vorsitz des Oberjägermeisters (I) 
zentrale Finanz- und Verwaltungsbehörde eines Landes
in Wien: obere Finanzbehörde
I Verwalter eines fürstlichen Vermögens, Schatzmeister, auch als Titel
II persönlicher Bediensteter bei Hofe
oberster Verwalter, insb. der Finanzen
Schreiber bei einer Finanzbehörde
oberster Kammergraf 
Verwalter der fürstlichen Einkünfte

Oberkammerier

, m., Oberkammerierer, m.
wie Oberkämmerer 
hoher Beamter bei einer Oberkammer 
oberster Kanzelherr (I), Gerichtsherr eines Kanzelgerichts 
Vorsteher einer fürstlichen Kanzlei (B I 5) 
I ranghöchster Geistlicher eines Hofstaats
II hoher Militärgeistlicher
III oberster Hilfsgeistlicher einer Pfarrei
ranghöchster Kastenherr (II), leitender Beamter in der Verwaltung der Kastengefälle 
oberster Verwalter eines Kastens (IV) 
auf einen von mehreren Herrschaftsträgern entfallender Teil
die Obrigkeit (II) berührende Angelegenheit
I oberster Verwalter einer Grundherrschaft
II höherer Verwaltungsbeamter für die landesherrlichen Einkünfte
landesherrliche Finanzbehörde
III Bediensteter auf einem Schiff
oberster Verwalter von Kirchengut (III) 
wie Oberkirchenpfleger 
oberster Aufsichtsbeamter für das Kirchenwesen in einem Kreis (III 5) 
Tätigkeit eines Oberkirchenvorstehers 
die Aufsicht eines Oberkirchenvorstehers über das Kirchenwesen
höherer Kirchendiener (II) 
Obergewand
I als Todfallabgabe
II als Gegenstand der Konfiskation
III als Bestandteil von Unterhaltsleistungen
I erster Knecht (III) unter den ländlichen oder gewerblichen Arbeitskräften, Großknecht 
II "erster Angestellter auf einigen der vornehmen Zünfte der Stadt B[asel]. Er stand höher als ein gewöhnlicher Zunft- oder Stuben-Chn[echt], war oft selbst einer der angesehenern Handwerksmeister, und seine Stellung war derjenigen des ,obersten Ratsknechts' nachgebildet" SchweizId. III 722
übergeordnetes Kollegium (I) mit Aufsichtsfunktion insb. über Justiz und Verwaltung
wie Oberbefehlhaber 
leitender Kommissar (I), insb. im (militärischen) Rechnungswesen
übergeordnete Verwaltungsbehörde
wie Oberkommissariat 
Rechnungslegung eines Oberkommissariats 
Rechtsprechungsorgan eines Oberkonsistoriums 
Mitglied eines Oberkonsistoriums 
von einem Oberkonsistorialgericht erteilter Rechtsspruch
in der protestantischen Staatskirchenverfassung: leitende Behörde, Konsistorium (II); auch für mehrere Landesteile zuständig
möglicherweise verkürzt für "Oberländischer Kreis", Bezeichnung für einen Kreis (III 3) aus dem Oberland, dh. für die beiden Rheinischen, den Fränkischen oder Schwäbischen Kreis
unter dem Rang eines Generalkommissars stehendes Mitglied einer Kriegskommission (II), zuständig zB. für die Beschaffung von Ausrüstung und Proviant, Aufsicht über das Rechnungswesen, Musterung der Truppen
übergeordnete Dienststelle einer Militärverwaltung
höherer militärischer Befehlshaber
Vorsitzender eines Oberkriegskollegiums
leitender Beamter bei einer Kriegskasse (II) 

Oberküster

, m., Oberköster, m.
übergeordneter 1Küster (I) 
Amt eines Oberküsters 
oberster Baumeister (II 4) eines Hofbauamtes 
wie Landesherr (I) 
Gesamtheit der höchsten Herrschaftsrechte in einem Land (II 1) 
dem Landgericht (I) übergeordnetes Gericht
von einem Oberlandgericht gefälltes Urteil
ranghoher Landmarschall 
leitender Amtsträger in einer Landmeierei 
ranghoher Landesoffizierer (I) 
oberster Landesrichter (III) 
wie Oberlandherrlichkeit 
I im Elsaß: wie Landvogt (I 2) 
III Vorsitzender des Landvogteigerichts in Riga
wie Oberläuterung 
Anwendung der Oberläuterung 
im sächsischen Prozeßrecht: abermalige Läuterung (II 1) einer gerichtlichen Entscheidung, deren Zulässigkeit sich beschränkt auf a) erstinstanzliche Verfahren vor dem Appellationsgericht, b) Verfahren in erster oder zweiter Instanz bei einer Veränderung des geläuterten Urteils durch die Läuterung (II 1) 
in Oberläuterungsweise zum Zweck einer Oberläuterung 
unmittelbar von einem obersten Lehnsherrn (I) empfangenes Lehen (I 1) iU. zu Afterlehen 
wie Oberlehnherrlichkeit 
II wie Oberleiher 
in einem mehrstufigen Lehnsverhältnis: oberster Lehnsherr (I) im Unterschied zum Afterlehensherrn 
auf einen Oberlehnsherrn bezogen; ihm zugehörig, von ihm ausgehend
Rechtsstellung des Oberlehnsherren 
I Oberlehnsherr als Rechtsinstitution
im Bergbau: Grubeneigentümer als Verleiher eines Grubenfeldes
Forschungsstellenleiter eines lexikographischen Unternehmens, insb. des Wörterbuches der älteren deutschen Rechtssprache
genealogisch: aufsteigende Linie (I 1) 
übergeordneter Lizenteinnehmer 
leitender Lizentinspektor 
übergeordneter städtischer Lohnherr (II) 

Obermann

, m., Übermann, m., pl. auch Oberleute
I Schiedsrichter, Obmann (I), (dort Syn.)
II Person, die in einer besonderen Rechtsstellung (Zeugenschaft, Vormundschaft) mit zusätzlichen Aufsichts- oder Leitungsfunktionen beauftragt ist
III Richter in einem Landfriedensbund
IV Vorsteher einer Bruderschaft
V Anführer
VI Person niedrigen militärischen Dienstgrades
VIII Bed.?
Vorsteher einer Markgenossenschaft
wie Obermärker 
oberster Beamter einer Markgenossenschaft
Amtsgewalt des Obermärkers 
oberster Marschall (I) 
I Stelle, Behörde, Amts- und Machtbereich eines Obermarschalls, auch als Lehen
II zum Obermarschallamt (I) gehörende Personen
an eine Fundgrube sich bergwärts anschließendes Grubenfeld bestimmter Größe
wie Mautoberbeamte 
Meier (I), der sich vom Untermeier durch größere Kompetenzen (zB. die Wahrnehmung der Herrschaftsrechte des Hofherrn) unterscheidet
Urteil eines übergeordneten Meierdings (I) 
I oberster Machthaber
II Schiedsrichter
III vorsitzender Meister (III) einer Handwerkszunft, auch: Vorsteher mehrerer Zünfte
IV in Straßburg: Inhaber eines Fischlehens oder von diesem mit den Geschäften betraute Person
V Vorsteher, Verwalter eines Spitals
VII Bauleiter
IX Inhaber des Reichsamts eines Oberjägermeisters (I) 
Vorsteherin eines Spitals
wie Oberjägermeister (I) 
Obervormund (I) 
in der Darstellung eines Verwandtschaftsbaumes: Schwester der Urgroßmutter
oberster Aufseher über das Münzwesen 
wie Oberwähre?
oberster Münzmeister 
oberster Münzprüfer und Münzverständiger 

obern

, v.
I jn. dispensieren
II jn. übergehen, nicht berücksichtigen
III verwerfen
IV jn. von einer Leistung ausnehmen
V die Oberhand (IV) haben
VI (als Gewinn) übrigbleiben
Vorgesetzter
Kanzleiexpedition (II) beim Oberrat (II 2) 
Sekretär beim Oberrat (II 2) 
II Ober- und Niederobrigkeit Gesamtheit der Landesbehörden

Oberoffizier

, m., Oberoffizierer, m.
Offizier höheren Ranges
I in der Darstellung eines Verwandtschaftsbaumes: Bruder der Urgroßmutter
II Großonkel
in Köln: der engere Rat
Hauptpfarrei
Geistlicher in übergeordneter Stellung
wie Mutterkirche 
I Verwalter, insb. Vorsteher einer wohltätigen Einrichtung
II Obervormund (I), auch als bloßes Ehrenamt
I oberste Verwaltung einer wohltätigen Einrichtung
II Vormundschaftskollegium
Versorgungsstelle eines Oberpfründers 
bevorrechtigter Pfründner in einem Spital
Beamter, der die Oberaufsicht bei der Erhebung des Pfundzolls (I) hat
öffentlicher Ankläger beim Rottweiler Pirschgericht 
Aufseher über die Pochwerke
Dienststelle, Aufgabenbereich des Oberpochsteigers 
I Präsident des Geheimen Rats, seit 1806 leitender Beamter der zivilen Provinzialverwaltung in Preußen
II vom Landesherrn eingesetzter Stadtpräsident
Vorsteher eines Klosters
Oberaufsichtsbeamter über das (militärische) Proviantwesen
für die Einquartierung der Soldaten zuständiger höherer Beamter

Oberrat

, m.
I hoher Beamter, Mitglied eines Oberrats (II) 
II Ratsgremium
  • 1 nur in Würzburg: aus Klerus und Bürgerschaft zusammengesetzter bischöflich-stadtherrlicher Rat als Polizeigericht für Zunftangelegenheiten, Bauwesen, Marktwesen, öffentliche Ordnung
  • 2 in Württemberg: höchste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde
  • 3 sonstiges Leitungsgremium
Verzeichnis von Regelungen, die den Oberrat (II 1) betreffen
vorsitzender Meister in einem Ratsgremium
Schreiber bei einem Oberrat (II) 
Amtsstelle, Behörde der preußischen Oberräte (I) 
übergeordnete Rechnungsführung

Oberrecht

, n., Oberrechte(n), n., Überrecht, n.
I Rechtssammlung
II von einem Obermann (I) gesprochenes Recht
III im Pl.: Gerichtsbarkeit
IV Gericht(sversammlung) in Schlesien
  • 1 ständisches Schiedsgericht
  • 2 in Schweidnitz-Jauer: für Landes-, Lehns- und Vormundschaftssachen zuständiges Gericht
V übergeordnetes Gericht, Obergericht (II) 
VI Berufung an das Oberrecht (V) 
VIII Anrecht auf eine zusätzliche Zahl der zu fordernden Reinigungseide
IX das Überschreiten der vom Recht gesetzten Grenzen
wie Obergerechtigkeit 
beim Oberrecht (IV 1) zu verhandelnde Angelegenheit
ständiger Beisitzer beim Oberrecht (IV 2) 
Versammlung des Oberrechts (IV 1) 
oberste Behörde für die Verwaltung der Kammergüter in Schlesien

Oberreiter

, m., Oberreuter, m.
Amtsträger im Deutschen Orden mit Polizeifunktionen
(übergeordnetes) Mitglied einer Obervormundschaftsbehörde, auch mit Nachlaßangelegenheiten befaßt
Oberverwaltungsbehörde in Ostfriesland, dann auch in Hessen
Beamter mit leitenden Funktionen, vor allem im Rechnungswesen
I übergeordneter oder oberster Richter, Landes- oder Stadtherr in seiner richterlichen Funktion; Richter in einer höheren Verfahrensstufe; Richter an einem Obergericht (I); zur Funktion des Oberrichters in Westfriesland vgl. Langrichter 
II Schiedsrichter, Obmann (I) 
III Richter, Aufsichtsbeamter im Zunftwesen
Amtsstelle, Gerichtsgewalt des Oberrichters (I) 
einem Oberrichter (I) zustehend
wie Obmann (I) 
Amt des obersten Richters
Säckelmeister, Schatzmeister
wohl Vorsteher einer Sälzergilde in Werl
Mitglied des Führungs- und Aufsichtspersonals eines Salzwerks

Oberschaffer

, m., Oberschaffner, m.
I Aufseher, Verwalter in leitender oder übergeordneter Position
wie Obmann (I) 
oberster 1Schenk 
Schiedsrichter, Obmann (I) 
Schiedsrichter, Obmann (I) 
Vorsitzender eines Schiedgerichts, dessen Stimme gegebenenfalls den Ausschlag gibt, Obmann (I) 
Mitglied eines Oberhofs (II) 
Gerichtsschreiber eines Kollegiums von Oberschöffen 
Leiter, Vorsteher einer Schreibstube
Aufgaben eines Oberschreibers 
Leiter einer Schule
I vorwiegend mit richterlichen und exekutiven Aufgaben betrauter Vertreter der Obrigkeit (II) 
II in Baden der Judengemeinde angehörender, vom Markgrafen ernannter und mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die jüdische Bevölkerung betrauter Beamter
Amtsstelle, Institution des Oberschultheißen (I) 
wie Oberschultheiß (I) 
Schutzrecht eines Kastenvogts (I), des advocatus ecclesiae, der als oberster Schutz- und Schirmherr für ein geistliches Stift oder Kloster die Hochgerichtsbarkeit ausübt
Inhaber des Oberschutzes 
an einen Oberschutzfürsten zu leistende Abgabe
höherer Beamter
Vorsitzender eines Siebenergerichtes
oberste Behörde zur Verwaltung des Siegelpapiers
Beamter des Obersiegelamtes 
bischöflicher Siegelbewahrer in gehobenem Rang
Verwalter des fürstlichen Tafelsilbers
eine Person mit überwachenden und exekutiven Aufgaben
Oberaufseher über ein Spital

oberst

, adj.
I übergeordnet, vorrangig, in einem hierarchisch gedachten System an höchster Stelle (in Bezug auf Rang, Geltung, Kompetenz, Wirkkraft usw.)
II am oberen Ende, obenauf, zuoberst befindlich, oberstes Buch Oberstadtbuch, oberster Stein Burg, oberstes Gewand wie Oberkleid (I) 
III am äußeren Ende (in fries. Bußtaxen)
IV genealogisch
V oberster Tag Dreikönigstag
VI oberste Jagd Jagd auf Hochwild
Appellationsinstanz für das Stadtgericht, zugleich erste Instanz für bestimmte Klagen
oberste Finanz- und Vermögensverwaltungsbehörde einer Kommune (I) 
wie Oberstadtkammer 
leitender Stadtkämmerer
ein städtischer Beamter
Leiter einer städtischen Kanzlei
ein städtischer Beamter
ein städtischer Beamter
übergeordneter Stallmeister; der Inhaber dieses Hofamtes (II) trug idR. die Verantwortung für die Pferde und die Fahrzeuge
oberster, ranghöchster Vorsteher einer Gilde
aufsteigende Linie (I 1), Vaterseite

oberstämmig

, adj., oberstämmisch, adj.
väterlicherseits, in aufsteigender Linie (I 1) (verwandt)
Amt, Aufgabe, Position eines Obersten 
höchster Stand in einer ständisch gegliederten Gesellschaft, weltlicher und geistlicher Adel
Verwandter von Vaterseite
leitender Beamter in der Bergbauverwaltung
Amtsstelle eines Oberstbergmeisters 
zum Oberstbergmeister gehörend
der höchste Titel im Königreich Böhmen
Stelle, Position eines Obersten 

Oberste

, m., Oberst, m.
I Person, die in Hinblick auf Macht, Rang oder Würde über anderen steht, Vorsitzender, Vorgesetzter, in Friesland auch Häuptling (I) 
II Oberbefehlshaber meist bei der Infanterie, Leiter eines Regiments auf administrativer Ebene, seltener im militärischen Dienst
III Hochmeister (I) des Deutschen Ordens
IV Bezeichnung für den Dreikönigstag am 6. Januar
erster Steiger, dem die Leitung und Überwachung der Arbeiten unter Tage sowie die Aufsicht über die Steiger obliegt
Erbkammeramt im Erzherzogtum Österreich
leitende Steuerbehörde
oberste Steuerbehörde
Finanzbeamter der obersten Steuerbehörde
wohl Beamter bei der Obereinnahme 
Leiter des Verpflegungs- und Nachschubswesens in der österreichischen Armee
Inhaber eines hohen militärischen Rangs
Oberbefehlshaber der Artillerie
wie Oberforstmeister, Leiter des Forst- und Jagdwesens, ein Hofamt
eine Abgabe zum Dreikönigstag?
wohl wie Oberhauptmann (II) 
Stelle, Position eines Obersthauptmanns 
Inhaber eines der höchsten Hofämter mit Gerichtsbarkeit über Hofangehörige
Institution, Amtsstelle oder Tätigkeit des Obersthofmarschalls 
Aufgabe, Pflicht eines Obersthofmarschalls 
einem Obersthofmarschall zugehörig, zustehend
Inhaber eines der höchsten Hofämter, häufig mit der Gesamtleitung des Hofstaats betraut
I Stellung, Position eines Obersthofmeisters 
II Behörde, Amt des Obersthofmeisters 
Leitung des Postwesens für die österreichischen Länder
oberer Teil eines verstreuten Stiftsgebiets eines Bistums
wohl wie Oberjägermeister (I) 
obere Verwaltungsbehörde für das Forst- und Jagdwesen
Amt, Aufgabe eines Oberstkämmerers 
wie Oberkämmerer 
Leiter, Vorsteher einer Kanzlei (A III) 
Kanzlei (A III) als Behörde oder Institution, metonymisch auch Stellung, Position im Oberstkanzleramt 
wie Kriegskommissar (I) oder wie Oberkriegkommissar 
landesherrlicher Lehnsrichter (I) 
Inhaber eines höheren militärischen Amtes
Stelle, Amt eines Oberstleutnants 
Besoldung eines Oberstleutnants 
Stelle, Position eines Oberstleutnants 
wie Obermarschall 
I oberster Zunftmeister als Mitglied der heimlichen Räte in Freiburg, die im Malefizverfahren strafbare Handlungen vor das Gericht zu bringen haben, auch als öffentliche Ankläger
II Hochmeister (I) eines geistlichen Ritterordens
wie Oberproviantmeister 
Richter in höherer Instanz, im Militärwesen auch Verhörrichter
vorgesetzte Militärperson, zuständig für Versorgungsschiffe und Pontonbrücken
wie Oberschreiber 
Kollektivbezeichnung für höhere Offiziere
wie Oberstallmeister 
I Raum im Kloster Mondsee als Gerichtsort
II Stubengesellschaft der Patrizier
III Trinkstube der Patrizier
IV Recht, eine Trinkstube der Patrizier zu betreiben
Bediensteter einer Oberstube (II) 
Mitglied eines Zunftvorstandes, das für die Einhaltung des Zunftstubenrechts zuständig ist
Schöffengericht mit der Funktion eines Oberhofs (II) 
wie Obervormund (I) 
höherer Offizier
Position, Amt eines Oberstwachtmeisters 
höherer Offizier
ranghöchster, leitender Zeugmeister
Innungsmeister (über mehrere Zünfte?)
wie Obersuperintendent 
vereinzelte Bezeichnung für einen übergeordneten Superintendenten 

Obertan

, m.
Vorgesetzter
bei Säumergesellschaften Vorgesetzter, der die zu transportierenden Waren verteilt
in der Genealogie: die aufsteigende Linie (I 1) iU. zum Niedertum 
verstärkend: Sicherheit, Schutz

Obertum

, n.
Herrschaft, Amtsgewalt, Amt

Oberung

, f.
Obrigkeit (I) 
I Appellationsinstanz für Verfahren über Grenzstreitigkeiten (Untergang), auch die Mitglieder des Spruchkollegiums
II Entscheidung durch einen Oberuntergang (I) 
Mitglied eines Oberuntergangs (I) 
vornehmer Untertan
Obergebot und -verbot oberste Anordnungsbefugnis
übergeordneter Rechnungsführer
übergeordneter Verwaltungsbeamter
I Oberaufsicht in der Verwaltung
II oberste Aufsichtsbehörde im Verwaltungswesen
I oberster Stellvertreter und Vormund
II (stellvertretender) Leiter eines Berg- und Hüttenwerks
Bruder des Urgroßvaters
Leiter eines städtischen Gremiums aus vier Ratsmännern
oberster Vorsteher eines Stadtbezirks
ranghohe Aufseher eines Stadtbezirks
(übergeordneter) Vertreter einer Person oder Körperschaft, die in einer bestimmten Situation nicht selbst tätig werden kann, zB. des Herrschaftsträgers (Landesherr I) vor Ort im Gerichts- und Verwaltungsalltag, einer geistlichen Körperschaft beim Hochgericht (III 1), einer geschäftsunfähigen Person im Rechtsverkehr (Obervormund I)
I oberste Herrschaft (II 1), auch die davon ausgehende höchste Gerichtsgewalt
II oberste (I) Verwaltung, Oberaufsicht 
III vereinzelte Bezeichnung eines badischen Oberamts (I) 
IV Verwaltungsbezirk des Kantons Zürich
Einkünfte aus der Obervogtei (I) 
Person, die die Obervogtei (I) ausübt
Entgelt eines Obervogts 

Obervormund

, m., Obervormunder, m.
I übergeordneter Vormund für eine nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähige Person, der die Vormünder kontrolliert; auch ein Vormundschaftsgericht
II Staatsvormund, Regent, oberster Vormund eines unmündigen Herrschers
III oberster (I) Aufseher über einen Gewerbezweig
I höchste rechtliche Vertretung einer nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähigen Person, die idR. durch Amtleute oder niedere Gerichte bei der Bestellung der Vormünder und der Beaufsichtigung ihrer Tätigkeit ausgeübt wird
II Rechtsstellung und Tätigkeit eines Obervormunds (II) 
III Behörde, die die Obervormundschaft (I) ausübt
Ausübung der Obervormundschaft (II) 
I übergeordneter weiblicher Vormund für eine nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähige Person
II weiblicher Obervormund (II), Regentin
von einem Obervormund (I) ausgehend
oberster Verwalter einer Institution
Bediensteter im Fuhrwesen des Militärs
Hauptwährung
Leiter einer Vormundschaftsbehörde
über die Waldungen einer Ganerbschaft gesetzter Verwalter
an einer 1Mark (I 1) beteiligter Landesherr als Inhaber der höchsten Rechte an der Mark und oberster Leiter der Markangelegenheiten
oberster Beamter im Wasserbauwesen
Ratsherr, der die Einnahme des Weinungelts überwacht
Buße für die Verwundung der Oberlippe
oberster Verwalter der fürstlichen Einkünfte aus dem Bergbau
I höher gelegener Zentbezirk
II Gerichtsbarkeit im Oberzentgericht 
Halsgericht eines Zentherrn
oberster (I) Zentgraf
übergeordneter Zeugmeister
leitender Beamter im Akzisewesen
Person, die das Recht auf den Erbzins hat
Behörde eines Oberzollers 
Leiter einer Zollbehörde
Zolleinnahmestelle mit den damit verbundenen Rechten
übergeordneter Zolleinnehmer, auch Bediensteter eines lokalen Steueramts
hoher Beamter in der Zollverwaltung
übergeordneter Zolleinnehmer
oberster (I) Vorsteher einer Zunft oder eines Zunftverbandes

Obrigkeit

, f., Oberkeit, f.
I Herrschaft, Hoheit, Gewalt, Machtbefugnis, Hoheitsrecht und daraus fließende Ansprüche materieller und immaterieller Art; häufig in Mehrfachformeln zur Kennzeichnung aller Herrschaftsrechte
II Hoheitsträger, Herrschaftsinstitution auf allen hierarchischen Herrschaftsebenen, Aufsichts- oder Exekutivbehörde, Gericht; hohe Obrigkeit häufig in der Bedeutung Landherrschaft 
III Gerichtsbarkeit, Befugnis zur Rechtsprechung, meton. auch Ausübung der rechtsprechenden Gewalt
IV Gebiet oder Bereich einer Obrigkeit (II), auch Gerichtssprengel

obrigkeitlich

, adj., adv., oberkeitlich, adj., adv.
zur Obrigkeit (II) gehörend, von der Obrigkeit (II) ausgehend, angeordnet; obrigkeitliche Hand, obrigkeitlicher Arm Inhaber einer Herrschaftsposition

Obrigkeitshand

, f., Oberkeitshand, f.
wie Obrigkeit (II), auch Ausübung von Herrschaftsrechten