Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberackermann

Oberackermann

, m.

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Dienstmann im Küchenmeisteramt des Mainzer Erzbischofs zu Erfurt, verantwortlich für Feldbestellung, Ackergeräte und Fahrzeuge
vgl. Oberenke
  • der oberackerman sal alle meins gnedigsten hern ecker vmb Erffurdt wissen, vnd dieselben mit rath des pfortteners vnd holtzfürsters zu rechter zeyth ackern, sehen, die frucht dauon furen vnd misten ...
    um 1520? Michelsen,MainzErfurt 39
  • all gesinde in dem ertzbischofflichen hofe ... nemlich ... oberackermann, vnderackermann, oberenck, vnderenck
    um 1520? Michelsen,MainzErfurt 18
unter Ausschluss der Schreibform(en):