Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberälteste

Oberälteste

, m.


I Zunftvorsteher
  • das N.L. eyn obereldister ist die zceit gewest als eyn selbschuldiger
    1516 MagdebR. II 2 S. 641
  • arme und wandernde barbierer bekommen von der innung einen almosen: jeder meister hat 6 pfg. und jeder geselle 3 pfg. wöchentlich dafür zurückzulegen und längstens alle monate bei dem oberältesten abzuliefern
    1733 RonneburgHdw. 129
  • zum ober-aeltesten muß ohne erhebliche ursachen, kein ander, als der aͤlteste innungs-bruder ... genommen werden
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 360
  • ober-aelteste, oder ober-meister, wird bey denen innungen und handwerckern derjenige genennet, welche gleichsam derselben haupt und vorgesetzter ist
    1740 Zedler 25 Sp. 35
  • ist es mit dem gesellen lohn bishero so gehalten worden, daß wenn dieselben gearbeitet haben, so melden sie sich bey dem oberältesten, welcher das gewerck convociret, und ihnen den lohn festesetzet
    1755 Krüger,PreußManufakt. 467
  • [bei der Wahl der Gewerksältesten der Innungen] wählen ... wieder nach der stimmenmehrheit unter sich zwei, den einen zum oberältesten und den andern zum nebenältesten
    1775 Wuttke,Städteb. 135
  • ferner sind diejenigen unterofficiers und gemeinen, welche aus der lehre ... eines handwerks, vor ablauf ihrer lehr-jahre, freywillig in unsere kriegs-dienste gelanget, auf ihr anmelden ... ohne entgeld, frey und zu gesellen zu sprechen. ... wenn ... die umstaͤnde einen aufschub der lossprechung nicht gestatten, kann ein dergleichen mann auch von den ober-aeltesten und beysitzern zum gesellen gesprochen werden
    1792 CSax. I 1254
  • [daß] der wandernde ..., wenn er, ohne in arbeit zu kommen, sich weiter begebe, durch den oberaͤltesten oder obermeister ... in dem wanderbuche anmerken lassen solle, ob er arbeit zu erhalten gelegenheit gefunden, oder nicht
    1813 AltenburgSamml. III 415
  • alle innungen, oberaͤltesten, obermeister ... sollen ... sich enthalten, kundschaften ... auszufertigen
    1813 AltenburgSamml. III 413
II übergeordneter Kirchenpfleger
  • unter diesen kirchen seint vier kirchspielkirchen, ... bey welchen die obereltesten, elsten und sämptlichen juraten bey einer jeglichen kirchen macht haben, einen pastoren oder kaplan ... einzusetzen
    1620/22 Stade/Sehling,EvKO. VII 1 S. 51
  • hat der hr. abt ... den vornehmsten u. oberältesten evangel. gemeine ... in ketten geschmiedet, auff einen wagen, nach Prage zu führen laßen, wegen einwechselung kleiner heller
    1624 ZSchles. 10 (1870/71) 186
III Orts- oder Landesvorsteher der Juden
  • [Ernennung zum] immerwährenden oberältesten der judenschaft in Berlin wie auch sonst in den königlichen landen
    1717 Schnee,Hoffinanz I 88
  • dass die bisherigen sogenannten oberältesten sich alles allein angemasset
    1750 Stern,PreußJuden III 2 S. 231
  • welcher massen dann die in vor bemeldeten beyden classen benannte ein jahr um das andere mit der administration des aeltesten-amts ... zu alterniren, Marcus Nathan aber als ober-aeltester bestaͤndig in beyden classen nicht allein bey der administration zu bleiben, sondern es soll auch ohne ihm kein attestat an einen in schutz aufzunehmenden juden, welches von den aeltesten gnaͤdigst erfordert worden, gegeben, noch etwas wichtiges ohne ihn vorgenommen und bewerkstelliget werden
    1764 VerordnAnhDessau I 97
  • wenn die hiesigen ober- und übrigen juden-ältesten die ganze auswärtige judenschaft hierunter gleichsam commandiren und sich eine oberherrschaft, die ihnen keineswegs zu gestatten ... anmassen wollten
    1764 Stern,PreußJuden III 2 S. 405
  • daß ... wenn jemand das praedicat eines ober-aeltesten haben sollte, derselbe sich deshalb nichs vorzuͤgliches vor andern aeltesten anmaßen [soll]
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 527
  • bitte, denen oberältesten in Berlin nochmalen nachdrücklichst befehlen zu lassen, daß sie sich in hierländische, auf besondere verfassung gründende juden-sachen nicht ferner mischen und beirätig sein sollen
    1778 Stern,PreußJuden III 2 S. 1453
unter Ausschluss der Schreibform(en):