Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberamt

Oberamt

, n., für Bed. V: m.

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I bedeutende territoriale Verwaltungs-, auch Gerichtsbehörde, dem 1Amt (II 2 a) meist gleichgeordnet; in Schlesien Behörde zur Oberaufsicht über Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Militär
  • derselbe oberamptman ... sol dan das vurbasser handeln, als das dem oberamt vortzeichet geben ist
    1437 Leiser,Strafgerichtsb. 46
  • mag das ampt ... in not sachen das ober ampt ... bie sich zcu biestande heischen
    um 1500 ErfurtWasserO. 115
  • daß eur k. m. uber dis alles noch eine verhör durchs k. oberambt angeordnet haben
    1588 CDSiles. 27 S. 233
  • haben sich die centschöpfen ... bey dem oberambt Heidelberg beschwehrt, welcher maßen sie als ... ungelehrte leute ... in malefizsachen ... hart beschwehrt [seien]
    1602 SchriesheimW. 14
  • dieweil ... C. M. in heuttige bettagspredigt der stadthabende keyßerlichen privilegien gedacht und gesagt, daß man sich mit solchen privilegien kützle, die doch nichts mehr geltten, ... soll solches dem oberampt geklagt ... werden
    1618 ChrKaiserslautern 115
  • das oberambt und cammer in Schlesien
    1629 Wutke,SchlesBergb. II 183
  • dienstlich zuebietten, sie geruhen, von tragenden oberamtswegen bey obermelten patribus ... diese gemeßene verordnung zuethun
    1644 ZSchles. 12 (1874) 448
  • sind ... allhiesiger landammann neben etwelchen gemeindsleuthen und dann hiesige judenschaft vor allhiesigem oberamt erschienen und hat man sich beiderseits sowohl wegen nothwendigem brennholz als vieh-ausschlagens auf die weide ... verglichen
    1657 Tänzer,GJudVorarlb. 36
  • der verbrecher solle dagegen in unterlassung des gebots zu beden oberämtern 1 fl. straf zu bezahlen schuldig sein
    1686 Schwaben/GrW. VI 279
  • daß, wann hinfuͤran ein solcher kaͤuffer drey oder mehr zihler zusamen kommen lasset, der verkaͤuffer vor unserem ober-ampt klagen ... solle
    HohenzollLO. 1698 Tit. 78 § 4
  • so hat das oberamt solche fürstliche resolution ... zu publiciren und, daß darob gehalten werde, selbst geflissene obsicht zu tragen
    1725 Baden-Durlach/QNPrivatR. II 2 S. 243
  • ein kayl. ertzfürstl. oberambt 
    1732 Vorarlberg/ÖW. XVIII 223
  • die judenschaft aber diesem letztern wiedersprache, nichts destoweniger aber von oberamtswegen der statt gethane[r] antrag vor billig erachtet worden
    1738 Weiß,StraßbJud. 174
  • gleichwie die statt Heydelberg als die erstere unserer drei haubtstätten von dem gerichtszwang des in seinen ringmauern nur den blößlichen sitz und wohnung habenden oberambts independent
    1746 HeidelbStR. 536
  • dass dergleichen privilegirten und eximirten juden nicht als cives Bratislaviensis geachtet werden können, zumalen sie auch unter voriger regierung allemal unter dem ober-amte gestanden und sich niemalen in Breslau possessioniret machen dürfen
    1748 Stern,PreußJuden III 2 S. 1178
  • man hat auch in verschiedenen deutschen staaten kreis- und ober-aemter. ... die oberaͤmter, welche sonderlich am Rhein und in Oberdeutschland statt finden, haben ... keine andere absicht, als zur verwaltung der justiz ..., ob gleich auch cameralverordnungen durch ihre hand an die unteraͤmter ergehen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 113
  • beede, die stadt- und land-schultheisen stehen unter denen ober- und respektive aemtern, und wird von ihren urteln an dieselbe appellirt
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 269
  • wollen wir ... saͤmtliche special-superintendenten ... angewiesen haben, daß sie die bei visitationen vorkommende punkten, welche vor das weltliche oberamt gehoͤren, und ohne dessen mitwirkung ihre erledigung nicht erhalten koͤnnen, dem vogtzettul einzuverleiben [haben]
    1786 Hartmann,WürtGes. IV 475
  • das zur justitz und polizeipflege uͤber mehrere gemeinden angeordnete oberamt oder amt
    1788 Thomas,FuldPrR. I 198
  • die vorderösterreichischen oberämter sind kreisämter im allereigentlichsten verstande, mit dem einigen unterschiede, daß die vorderösterreichischen oberämter zugleich die justitialia und criminalia zu besorgen haben
    1793 ZWürtLG. 11 (1952) 202
  • zum behuf der auswahl muͤssen in jeder kantons-vogtey durch den orts-vorsteher, und, wenn sie aus mehreren politischen gemeinden zusammengeschlagen ist, abwechselnd in einer oder der andern durch die saͤmmtlichen gemeinds-vorsteher, die nicht als absolut untauglich, oder unentbehrlich vom oberamt ausgeschlossenen militzpflichtige bürger und buͤrgersoͤhne versammelt, mit der in dem kantonsbuch ihnen korrespondirenden nummer ... versehen ... werden
    1808 BadKriegspflicht. 22
  • in jedem amtsbezirk hat das oberamt ... fuͤr die messung der kriegsdienstpflichtigen, fuͤhrung der meslisten, und fertigung der muster-rollen oder kantonsbuͤcher ... zu sorgen
    1808 BadKriegspflicht. 14
II
leitender Posten in einem Oberamt (I); metonymisch die daraus fließenden Befugnisse und Amtsgeschäfte
  • abir daz gerychte unde alle obyramecht zcu seczen unde zcenden unde nucze yst der furstyn, yn der furstyntum daz gelegen yst
    Mitte 14. Jh. FreibergBR. 297
  • einem ein oberampt gaͤben oder befelhen. mandare magistratum
    1561 Maaler 310rb
  • dass von denen underbeambteten dir in dein oberambt eingriff geschehen, indeme selbige dir hinterruks geschäfte, so grichtlich für den ambtsmann verwysen gewesen, ... verschlachen
    1711 Niedersimmental 161
  • welches oberamt er 1719 ebenfalls quittirte
    1778 MainfrJb. 14 (1962) 255
  • wie solches bey gelegenheit, da eine kameralperson ein auswaͤrtiges oberamt beybehalten wollte, durch eine visitationsverordnung ... verworfen wurde
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 171
III Amtsbezirk

III 1 Bezirk eines Oberamtes (I) 
  • ["der einzige Bezirk, der den Titel] oberamt [führte"]
    1. Viertel 17. Jh. Hensler,Kurmainz 1600 S. 32
  • unsers gotshauß spitäl gründen im oberambt 
    Mitte 16. Jh. OÖsterr./ÖW. XIII 234
  • seindt die Dierbacher von langen zeiten her des weeggelds in dem oberambt Gutenberg befreyet geweßen
    1740 PfälzW. I 247
  • bestaͤttigen wir ... jedem handwerk in jeder besonderen herrschaft, ober- oder amt seine zunft-ordnungen
    1769 BadZftO. 23
  • die chur-maynzische rheinische lande werden getheilt in vicedom-aemter, ober-aemter, aemter und kellereyen
    1769 Moser,RStändeLand. 202
  • ein dorf im hannoͤvrischen oberamte M.
    1790 Gatterer,TechnolMag. I 20
  • das bisthum Basel wird in oberämter eingetheilt werden, deren anzahl, umfang und amtssitze durch die regierung bestimmt werden
    1815 HdbSchweizStaatsR. 70
III 2 höher gelegener Unterbezirk
  • ist gefallen in landsberger gericht, ... gehoͤrt in das oberamt thut nach innhalt der steuerer rechnung ... 999 tt. 5 ß. 13 dl.
    1477 BairLT. VIII 226
  • sonst wird das amt Bochum eingetheilt in das oberamt, mittelamt und niederamt
    1790 NWestfMag. 2 (1790) 55
IV Dienstgebäude, Sitz eines Oberamtes (I) 
  • daß ihr ... im ober-ambte ... erscheinet
    1698 Span,Bergsp. 404
V wie Oberamtmann (I), auch: Vertreter eines Oberamtes (I) 
  • ober-amt, heist insgemein, wenn ein ober-amtmann eines fuͤrsten zwey oder mehr aemter unter sich hat. zuweilen ist auch dieser nahme ein blosser ehren-titul. ober-amt [Bed. I] in besonderem verstande, wird nicht allein das hoͤchste gericht und cantzley in Schlesien, welches zu Breßlau befindlich ist, genennet, sondern auch dessen præses, nemlich der bischoff von Breslau, oder ein anderer landes-fuͤrst, der diese wuͤrde verwaltet, pfleget also tituliret zu werden
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1202
  • wornaͤchst denn die sache in vollem stadtrathe in gegenwart des oberamtes vorgenommen werden muß
    1788 Thomas,FuldPrR. I 144
VI alle Mitglieder einer Interessengemeinschaft
  • also mag das ampt ouch in not sachen das ober ampt das sint alle molhern vnd mollere bie sich zcu biestande heischen
    um 1500 ErfurtWasserO. 115
VII pl.
die obersten Hofämter im Bistum Bamberg, die "von den vier weltlichen Kurfürsten als Trägern der entsprechenden Erzämter im Reich versehen" werden (HRG.1 I 293)
  • ober-aemter ... werden insgemein diejenigen functionen oder bedienungen genennet, so jeder chur-fuͤrst bey dem stiffte Bamberg, wegen einiger daher habenden lehne durch seinen vicarium verwalten laͤsset
    1740 Zedler 25 Sp. 36
  • die aemter derselben [kurfuͤrsten] wurden in den ... investiturbriefen selbst des kaiserlichen stiftes ober-aemter und oberhofaͤmter genannt
    1808 Weber,Lehnr. II 309
unter Ausschluss der Schreibform(en):