Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberamtmann
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(Oberaltvater)
Oberamt
Oberamtsgenerale
Oberamtsgericht
Oberamtsherr
Oberamtskanzlei
Oberamtskanzler
Oberamtskommission
Oberamtskonfirmation
oberamtlich
Oberamtmann
, m., pl. auch Oberamtleute
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I
übergeordnete Amtsperson, insb. Leiter eines Oberamtes (I)
- hern E. proiste zů M., des man ich bin, sin oviramptman zů sine, als lange als ieme und mir dat vůgit1348 Lamprecht,WL. III 201Faksimile - in Google Books
- doch das keine scholteß keine frevel vertedinge ane wissen des oberamptmanns. und was an libe und ere triffet, davon sol der scholtes sicherheit nemen biß an den oberamptman1437 Sponheim/Leiser,Strafgerichtsb. 46
- derselbe oberamptman ... sol dan das vurbasser handeln, als das dem oberamt vortzeichet geben ist1437 Leiser,Strafgerichtsb. 46
- in der meil sullen sie kein holtz hawen, inen derlaub es dann ein erber ratte oder ein oberamptman des waldes1464/75 Tucher,NürnbBaumeisterb. 70Faksimile - in Google Books
- gebietten wir allen ... ober und underamptluden, zugewannten, dienern und underthan1466 Neckargemünd 610Faksimile (ca. 68 KB)
- des kellers ordnung ...: ... deß ersten soll er die thor im beywesen des oberamptmanns gegen der nacht vnd dem tag bey zimblicher tagzeit zu vnd vff schluessennach 1488 FürstenbUB. VII 234Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- der einen auflauf und empörung machte und sich rottieren wurden ..., dieselbigen sollen ... vom oberambtman deß gottshauß Adelberg gefänglich angenomen und den weltlichen richteren überantwort werden1502 WürtLändlRQ. II 10Faksimile (ca. 58 KB)
- wellicher anderst wa, vßerhalb aines gerichtz zwang, von andern enden ain gewallt fuͤrbringt, ... der soll vnder aines fuͤrsten ... oder mit ainer statt innsigell, oder sonst zum mintsten, mit zwaier kundiger erbar leuth innsigell, oder eim edelman, oder oberamptman, vnder sein sigell, besigelt sein1510 Asperg/Fischer,Erbf. II 144Faksimile (ca. 112 KB)
- es sollen unser ober- und underamptleute, rentmeister, kelner, schultheiß, vögt, burgermeister und räte ... diese ... ordnung verlesen1543 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 148Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- beuelch, das ir one vorwissen vnser stathalter vnnd oberamptleute vonn vnsern vnderthanen euren amptsverwandten hinfuro kein guter kauffet1545 HessSamml. I 141Faksimile (ca. 271 KB)
- so dann jemandt peinlich zu fragen befehl gegeben were, so sollen vnser ober vnd vnderamptleut ... in beyseyn zweyer oder dreyer ... redlichen personen ... fuͤrzunemmen anstellenKurpfLR. 1582 V 5 § 1Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1582 - in DRQEdit
- sollen ... dieselben erstlichs die gebot so die underambtleüt thun mit 5 schilling woe von alters büessen, inen den under ambtleiten raichen und darzue nach gestalt der ungehorsamy von unsern oberamtleiten mit dem thurm oder umbgelt1585 Füssen/ZRG.2 Germ. 34 (1913) 439Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die freuel, vnd andere gefaͤll, so die schultheissen in flecken einzuziehen, vnd euch, den oberamptleuten, zuuerrechnen haben1592 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 96Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß unsere undertonen ... ir willen ... nach testament ordnen und solliches ... vor uns oder in unseren abwesen vor unseren oberamptleut tuen wolten1609 Vorarlberg/ÖW. XVIII 337
- schwerend diejenige, welliche zů uffsecheren unsers ... reformation mandats bynebent unseren amptlüten ... verordnet sind, ... die ubertretter desselben ... den oberamptlütten, welliche dieselben rechtlich vertigen und büssen soͤllend, zuverleiden1612 BernStR. VII 1 S. 310Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- stirbt jemands ... ohne natürliche oder gesetzte erben, so soll ein oberamtsmann solches abgestorbenen mönschen ganze verlassenschaft zu meiner ... oberen handen ... in verwahrung nehmen und also ein jahr und tag in hut behalten1659 Emmenthal 219Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder unser ober-amptmann solle auch auff alle ... seines anbefohlenen ampts vnder-amptleut und diener stätigs ... auffsehens haben1678 Karst,Neustadt/H. 246
- ober-amt, heist insgemein, wenn ein ober-amtmann eines fuͤrsten zwey oder mehr aemter unter sich hat. zuweilen ist auch dieser nahme ein blosser ehren-titul. ober-amt [Bed. I] in besonderem verstande, wird nicht allein das hoͤchste gericht und cantzley in Schlesien, welches zu Breßlau befindlich ist, genennet, sondern auch dessen præses, nemlich der bischoff von Breslau, oder ein anderer landes-fuͤrst, der diese wuͤrde verwaltet, pfleget also tituliret zu werden1717 Hübner,ZtgLex.8 1202Faksimile - in Google Books
- daß ... wann sy diesers abschlags halb nicht übereinkommen könten, alßdan ein jewesender oberambtsmann deß ohrts den entscheid geben solle1732 InterlakenR. 588Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in dem fall aber, daß ... irrung zwischen zweyen von unseren aigenen gemeinden sich erheben sollte, ist ... von dem ober-amtmann, und kellnern nach gründlicher untersuchung ... darinnen zu sprechen1741 ArchUFrk. 68 (1929) 124
- bey denenjenigen staͤnden, die ex numero der herrn grafen und praͤlaten offt nur einen einigen ober-amtmann oder cantzlar haͤtten1746 Moser,StaatsR. 27 S. 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- woselbst [oberamt Beyersdorff] biß ietzo der jahrestag dieser keßlerzunfft, unter dem vorsitz eines iedesmahligen oberamtmanns, als der zunfft oberrichters gehalten zu werden pflegte1751 Hornschuch,Keßler. 311 Anm.
- die besorgung des militarwesens gehört dem herrn ober amtsmann1782 ArchBern 25 (1920) 252
- hält sich das gericht im rahmen der hohen obrigkeit ab, so führt in absenz des herrn oberamtsmanns ein jeweiliger weibel das präsidium1782 ArchBern 25 (1920) 253
- nur dann, wenn die soͤhne solche aemter, oder officiersstellen erlangen, daß sie von deren einkuͤnften eine eigene wirthschaft unterhalten koͤnnen, werden sie von der vaͤterlichen gewalt befreyt. bloße ehrentitel und akademische wuͤrden machen dabey keine aenderung; aber wol gewisse staatswuͤrden, als die stellen eines staatsministers, generals, geheimenraths, oberamtmanns, stadtpraͤsidentens, bischofs1785 Fischer,KamPolR. I 264Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was die obrigkeitliche verfassung auf dem platten lande uͤberhaupt betrift, so wird sie im reiche sowol in justiz- als in polizeysachen durch besonders angeordnete landvoͤgte und oberamtmaͤnner besorgt1785 Fischer,KamPolR. I 707Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die landesherren haben das recht, den magistraten einen vorgesezten zu geben, der ihre stelle und rechte vertrit. er heist insgemein der stadtvogt, oberamtmann, stadtpraͤsident, oberburgermeister, stadtschuldheis1785 Fischer,KamPolR. I 635Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der oberamtsverweser vert[r]itt die stelle des stadtschultheisen, und der oberamtmann die des in residenzen herkoͤmmlichen vicedoms oder praͤsidenten des rathes1788 Thomas,FuldPrR. I 142Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die oberamtleute haben aber gar nicht, was man aus der benennung vermuthen sollte, die oberaufsicht über die aemter, sondern sind vielmehr als präsidenten der municipal-magistrate anzusehen1803 Flurschütz,Würzb. 28 Anm. 73
- ueber die stadtgerichte hat der oberamtmann die fuͤhrung der direction sich ernstlich angelegen seyn zu lassen1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 357Faksimile - in Google Books
- oberamtleuten in ihrer eigenschaft von obervollziehungsbeamten1814 HdbSchweizStaatsR. 222Faksimile (ca. 341 KB)
- für bürgerliche streitigkeiten eine erstinstanzliche gerichtsbehörde, welche amtsgericht benannt wird. dasselbe besteht aus dem oberamtmann und zwei beisitzern1814 HdbSchweizStaatsR. 316Faksimile (ca. 359 KB)
- [Besetzung des Stadtamtes in Karlsruhe] mit einem oberbeamten, welcher nach seinen persönlichen verhältnissen den charakter entweder als obervogt oder als regierungsrath und oberamtmann führet1815 Leiser,Strafgerichtsb. 80 Anm. 474
- noch immer sind die regiminalverwaltung und aufsicht in allen beziehungen, die polizei in allen ihren zweigen, das criminalwesen und die leitung sowohl als die unmittelbare ausuͤbung der streitigen und der willkuͤrlichen gerichtsbarkeit in dem geschaͤftskreise des oberamtmanns vereinigt1818 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 427Faksimile - in Google Books
- der oberamtmann ist nicht mehr richter, auch nicht mehr unmittelbarer vorsteher der oberamtsstadt1818 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 429Faksimile - in Google Books
- die polizei wurde ausgeuͤbt in unterer instanz von den oberamtleuten1829 Mohl,WürtStR. I 39Faksimile - in Google Books
II
Leiter eines höher gelegenen Verwaltungsbezirks
- was ober amtmann in seinem gebiet S. heroben für hofmarken ... hat1599 OberbayrArch. 55 (1910) 7 Anm. 4