Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberamtsregistratur

Oberamtsregistratur

, f.

Geschäftsabteilung eines Oberamtes (I), die für die Registrierung des ein- und ausgehenden Schriftverkehrs und für die Aufbewahrung von Akten zuständig ist; auch der Aufbewahrungsort selbst
  • welches alles ... den oberambts registraturen einverleibet [werde]
    1601 NLausMag. 77 (1901) 281
  • weil in der bisherigen oberambts-registratur jetzo die kriegscassa ist, so wird vor diese ein ander ort ... anzuweisen sein
    1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 256
  • sind ... uͤber dergleichen handlungen besondere protocolla zu fertigen, und denen oberamts-registraturen anzuverwahren
    1760 SammlBadDurlach III 3
  • wird ein exemplar jenes haupt-verzeichnisses [general-vermoͤgens-steuer-register] ... mit allen dazu gehoͤrigen akten in der oberamts-registratur versiegelt aufbewahrt
    1812 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 1007