Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberamtsverweser

Oberamtsverweser

, m.


I wie Oberamtverwalter 
  • gestrenger herr landeshaubtmann und oberambtsverwehser 
    1651 QBauernNdLaus. 3
  • vor einen land- oder obervogt, oder ober-amtsverweser, wenn er nur eine mahlzeit uͤber, wegen geschaͤften auf dem land seine eigene kuche nicht erreichen kann, vor die mahlzeit 2 fl.
    1754 SammlBadDurlach III 52
  • der oberamtsverweser vert[r]itt die stelle des stadtschultheisen, und der oberamtmann die des in residenzen herkoͤmmlichen vicedoms oder praͤsidenten des rathes
    1788 Thomas,FuldPrR. I 142
  • taͤglich beziehen zur vollen diaͤt ... unsere ... oberforstmeister, oberhofprediger, ... oberamtsverweser ... 6 fl.
    1804 SammlBadStBl. II 275
II Vertreter des Leiters eines Oberamtes (I) 
  • bey zusammenkuͤnften der oberamts-actuare als oberamts-verweser mit den decanen sollen die decane den vorsiz ... haben
    1810 WirtRealIndex I 307
  • daß ein ober-amts-verweser, weil er nicht bleibend angestellt ist, keinen persoͤnlichen rang habe, daß aber derselbe ... bei amtsgeschaͤften den mit der stelle sonst verbundenen rang zu vertreten habe
    1822 Reyscher,Ges. IX 557