Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberappellationsgericht
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Oberappellationsgericht
, n.
Gericht einer höheren (meist der dritten) Instanz (überwiegend in zivilrechtlichen Verfahren) in denjenigen Territorien, die durch ein Privilegium de non appellando von der letztinstanzlichen Zuständigkeit der höchsten Reichsgerichte befreit waren; für den Adel tw. auch als Gericht erster Instanz; in Strafsachen tw. zweit- und letztinstanzliches Gericht
vgl.
Obergericht (II)
Sachhinweis: HRG.1 III 1127ff.
- das ober-appellation oder revision-gericht1581 HessSamml. I 447Faksimile (ca. 281 KB)
- von dem oberappellationsgerichte oder oberinstanz1650 Gadebusch,Staatskunde I 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Verbot,] daß in dergleichen criminalibus an das ober-appellation-gerichte appeliret werde1660 ProtBrandenbGehR. VI 101
- ist ... jhro koͤniglichen majestaͤt wille und befehl, daß dem ober-appellations-gerichte zu Wismar die ihm in der tribunal-ordnung zugelegte autoritaͤt und gewalt ungekraͤnkt gelassen ... werde1669 Dähnert,Samml. I 850
- daß unser geheimes justitz-collegium allhier, so lange, biß das von uns constituirte ober-appellation-gericht oder tribunal formiret seyn wuͤrde, die aus unsern im teutschen reich gelegenen provintzien einkommende appellationes annehmen ... solte1703 CCMarch. II 4 Sp. 7 [ebd.ö.]Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- befehlen wir hiemit, daß, wann bey unserm ober-appellations-gerichte rechtliche erkaͤntnissen ergangen, dieselbe ohn einiges nachsehen zur execution gebracht ... werden [sollen]1712 BrschwLO. II 4Faksimile - in Google Books
- [Übschr.:] von visitation des ober-appellations-gerichts1712 BrschwLO. II 168Faksimile - in Google Books
- wie wir nun [nach dem Erhalt der Kurwürde] ... ein solches supremum iudicium, unter dem namen unsers ober-appellations-gerichts wirklich bestellen lassen1713 SammlVerordnHannov. I 609Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es gehoͤren dannenhero die lehn-sachen vor die regierung, welche sie aber auch wol, sonderlich wann sie weitlaͤuftig sind, an das ober-appellations-gericht verweiset1721 Ludovici,LehnsProzeß3 53Faksimile - in Google Books
- [Frage,] ob e.k.m. kraft landesherrlicher hoheit nicht ebensowohl als Kursachsen ... frei gestanden, nach erhaltenem kaiserlichen privilegio extenso und auf maßgebung dessen ein ober-appellationsgericht vor dero außer der kur besitzende reichslande aufzurichten1726 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 10
- [Privilegium fori für Universitätsbedienstete:] daß ... er denselben [der nicht unter die iurisdiction der universität gehörig] sofort bei unserer churpfältzischen regierung oder hoffgericht ... ohne ansehen der sonst dem beklagten zustehender erster instanz beim untergericht, iedoch mit vorbehalt des recursus an unser churpfältzisches oberappellationsgericht, belangen möge1746 HeidelbUnivUB. I 421Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- hauptsächlich aber muß bei dieser neuen einrichtung [des Justizwesens in Ostfriesland] festgestellet werden, daß alle processe durch drei instanzien abgethan werden, von dem ersten senat an den zweiten appelliret und sodann die revision an unser hiesiges ober-appellationsgericht ergehen müsse1751 ActaBoruss.BehO. IX 149
- dagegen die ober-gerichte eben keine ober-appellations-gerichte, sondern jeder stadt oder dorff angewiesene gerichte waren, wo sie in zweifelhafften fällen sich raths erholen, oder die partheyen wegen beschwerung über ergangene urtheile hinweisen konnten1752 Sattler,Würt. 144
- [Übschr.:] von bestellung des ober-appellations-gerichts. erstlich soll dieses oberste-gericht mit vorsitzer, und ausser solchen mit urtheilssprecher in der zahle von elf personen ... besetzet werden1769 Jülich-Berg/Bewer,Rechtsfälle V 104 [ebd.ö.]Faksimile - in Google Books
- wir wollen demnach, daß unsere höhern gerichte, insonderheit unser ober-appellations-gericht, solche vorkommende fälle, worin streitige rechts-fragen vorgekommen, und die gründe der jedesmaligen entscheidung in einem besondern buche ... aufzeichnen lassenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. I § 1
- in denen meisten teutschen landen ... gibt es mehr als eine innlaͤndische instanz oder gerichts-stelle, an welche man sich stuffenweis wenden kan, z.e. man hat dorff-gerichte, statt-gerichte, ober-gerichte, hof-gerichte, ober-appellations-gerichte, revisions-gerichte, u.s.w.1774 Moser,JustizVerf. I 143Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die herzogliche kollegien sind: ... 2.) das oberappellations-gericht, welches aus einem oder mehr raͤthen aus dem kabinets-kollegium, sodann oberappellations-raͤthen und referendarien bestehet1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 42Faksimile - in Google Books
- der adel hat die erste instanz unter den hofgerichten, oberappellationsgerichten, tribunalen, regierungen, justizkanzleyen u.s.w.1785 Fischer,KamPolR. I 541Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- obergerichte ... es sind das solche gerichte, welche die gerichtsbarkeit in der zweiten instanz besizen. es gehoͤren daher alle die hof- und appellationsgerichte hieher, die noch oberhof, oberappellationsgerichte und tribunale uͤber sich haben1785 Fischer,KamPolR. II 56Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- außer der regierung sind in den meisten laͤndern Teutschlands die hoͤchsten justizstellen die oberappellationsgerichte, appellationsgerichte, oberhofgerichte, generalhofgerichte, hofgerichte, die bey einer gesamtherrschaft samthofgerichte heisen, tribunale, obertribunale, revisionsgerichte1785 Fischer,KamPolR. II 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solche oberappellationsgerichte sind nach dem ganzen geiste der deutschen reichsjustitzverfassung offenbar ein surrogat der hoͤchsten reichsgerichte1804 Gönner,GemProz.2 I 97
- in unsrer residenzstadt soll ein oberappellationsgericht als letzte instanz in civil- und peinlichen rechtsfaͤllen ... angeordnet werden1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 103Faksimile - in Google Books
- 1815 Gönner,EntwGesB. II 110
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- der oberste gerichtshof fuͤr unsere saͤmmtlichen lande ist das oberappellationsgericht zu Cassel. dasselbe soll bestehen aus ... einem civilsenat und einem criminalsenat, unter der leitung eines gemeinschaftlichen praͤsidenten1821 Kurhessen/Pölitz,Verf. I 1 S. 581Faksimile - in Google Books
- erkenntnisse, wodurch todes-, ketten- oder wenigstens 20jährige zuchthausstrafe verhängt wird, müssen nothwendig dem oberappellationsgerichte zur ... entscheidung in letzter instanz vorgelegt werden1827 Rudhart,Finanzverw. 235Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- so wird z.b. von dem oberappellationsgericht in Celle kein jüdischer advocat immatrikuliert, wenn er nicht zuvor einen dispens vom justiz-ministerium erhalten; dieser dispens ist aber bis jetzt in der regel erteilt worden1828 Schnee,Hoffinanz V 261