Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberauditeur

Oberauditeur

, m.

Grdw. auch in der lat. Form auditor 
Beamter, Richter in der Militärgerichtsbarkeit
  • [aus Besoldungsliste:] ein ober-auditeur 1 thal. 16 alb.
    1679 HessSamml. III 118
  • wenn aber bei dem generalauditoriat ein testament ... übergeben werden soll, ist es ... genug, daß es dem generalauditeur oder in dessen abwesenheit ... dem generalauditeurlieutenant oder oberauditeur übergeben ... wird
    1747 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 328
  • [Rangliste 2. Klasse:] ober-auditor 
    1757 Hartmann,WürtGes. II 611
  • J.D.D. ... wurde 1750 ober-auditeur mit krieges-raths-character
    1783 HistBeitrPreuß. II 570
  • jezo besezen das kriegskonsistorium zu Berlin der generalauditeur, feldprobst, 2. oberauditeurs und ein sekretair
    1785 Fischer,KamPolR. II 79 Anm. 1
  • generalauditoriat zu Berlin. es ist das oberste kriegsgericht in civil- und kriminalsachen uͤber die ganze preußische armee, besteht aus dem generalauditeur, zween oberauditeurs, 1. geheimen sekretair, registrator, und 1. kanzlisten
    1785 Fischer,KamPolR. II 81
  • eine dritte gattung [der auditeurs] machen außerdem die so genannten oberauditeurs aus, welche bey einigen regimentern eben dasjenige verrichten, was das amt der generalauditeurs in ansehung der ganzen armee mit sich bringt. der bloße titel eines oberauditeurs aber, welcher bisweilen den regimentsauditeurs beygelegt wird, giebt diesen keine groͤßere gewalt
    1798 RepRecht II 255
  • an die stelle der eingehenden regiments-gerichte treten brigade-gerichte, von denen jedes aus einem ober-auditeur und zwei auditeuren bestehet
    1812 Rabe,PreußG. X 561
  • das haupt des justizwesens der armee ist der general-auditeur, dem zu seinen geschaͤften ein oberauditeur beigeordnet ist
    1823 StaatsbMag. III 644
unter Ausschluss der Schreibform(en):