Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberbediente
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Oberaufsicht
(Oberballei)
Oberbank
Oberbannwart
Oberbase
Oberbauherr
Oberbaumeister
Oberbauschauer
Oberbeamte
Oberbediente
, m.
Angestellter oder Beamter höheren Ranges
vgl.
Oberbeamte
- wir ... bischof zu M. ... fuͤgen allen ... unsern civil und militair, ober- und unterbedienten ... zu wissen1685 Schlüter,WestfProvR. I 174Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wornach ... alle ober- und niederbediente, auch jedermaͤnniglich, sich allerunterthaͤnigst zu achten1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 5Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß bei mehrbesagtem unseren administrations-collegio insonderheit auch die beeidigung derer subalternen bis auf die executeurs inclusive ebensowohl als bei der pflichtbarmachung derer oberbedienten auf ermelte kaiserliche decreta bei antretung ihrer dienste geschehe1748 ActaBoruss.BehO. VIII 71
- 1772? SchweizId. XIII 186
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- in den preußischen staaten besizt jedes kollegium seine eigene kanzley mit den noͤthigen ober- und subaltern-bedienten1785 Fischer,KamPolR. II 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- oberbergbediente. die oberbedienten sind die berghauptleute, salzgrafen, bergrichter, bergmeister, huͤttenmeister, salzinspektoren, oberbornmeister und faktoren1785 Fischer,KamPolR. II 894Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)