Oberbediente, m.
Oberbediente, m.
Angestellter oder Beamter höheren Ranges
vgl.
Oberbeamte
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wir ... bischof zu M. ... fuͤgen allen ... unsern civil und militair, ober- und unterbedienten ... zu wissen1685 Schlüter,WestfProvR. I 174 Faksimile
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wornach ... alle ober- und niederbediente, auch jedermaͤnniglich, sich allerunterthaͤnigst zu achten1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 5 Faksimile
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daß bei mehrbesagtem unseren administrations-collegio insonderheit auch die beeidigung derer subalternen bis auf die executeurs inclusive ebensowohl als bei der pflichtbarmachung derer oberbedienten auf ermelte kaiserliche decreta bei antretung ihrer dienste geschehe1748 ActaBoruss.BehO. VIII 71
- 1772? SchweizId. XIII 186 Faksimile
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in den preußischen staaten besizt jedes kollegium seine eigene kanzley mit den noͤthigen ober- und subaltern-bedienten1785 Fischer,KamPolR. II 8 Faksimile
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oberbergbediente. die oberbedienten sind die berghauptleute, salzgrafen, bergrichter, bergmeister, huͤttenmeister, salzinspektoren, oberbornmeister und faktoren1785 Fischer,KamPolR. II 894 Faksimile