Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberberggericht

Oberberggericht

, n.

übergeordnetes Berggericht
  • es sei ... aus des oberbergrichters im Krain instruktion lauter zu ersehen, daß derselbe nur auf die ... eisenberg- und hammerwerks-ordnung des ... fürstenthums Crain und grafschaft Görz angeleitet werde und daß derowegen der von W. die dependenz des ober-bergrichter amt in Krain von seinem oberst bergmeisteramte (als welches ein ganz separirtes werk sei) allerseits sine fundamento angeführt hätte, ja es werde sich zeigen, daß die neuerlich vorgeschlagene incorporirung solchen ober-berggerichts ... [sich nicht] würde praktiziren lassen
    1667 Müllner,Krain 171
  • das oberberggericht hier landes befindet sich in Eisenaͤrzt, besteht aus dem k.k. oberbergrichter, geschwornen markscheider, einen adjunkten, amtsschreiber, obereinfahrer, und frohnbothen
    1780 SteirEinl. 68
unter Ausschluss der Schreibform(en):