Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberdirektion

Oberdirektion

, f.

oberste Leitung eines Vorgangs oder eines Verwaltungszweiges
  • der [untercapellmeister] dann nächst uns unter seiner [des Oberkapellmeisters Heinrich Schütz] oberdirection und commando mit sein soll
    1655 BrschwKapelle 165
  • verbleibt es ... dabey, daß der ober-commissarius E. die ober-direction und der proviant-commissarius M. ... die administration fuͤhren
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 27
  • wie dise crays-trouppen ... unter ihro roͤm. kayserl. maj. ober-direction ... militiren sollen
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 357
  • soll ... die ober-direction [der Kreistruppen] sub auspiciis cæsareis gefuͤhret ... werden
    1697 Moser,KreisVerf. 580
  • 1711 ActaBoruss.BehO. I 154
  • die ober-aufsicht und ober-direction uͤber unsere universitaͤt zu Goͤttingen
    1736 BrschwLO. I 733
  • ad 2dum hat der commercienrath seinen eigenen praesidenten, der jedoch unter der oberdirection eines jeweiligen obristen canzlers stehen solle, beyzubehalten
    1765 Kretschmayr-Walter III 354
  • man würde aber den endzweck bey dieser vereinigten oberdirection gänzlich verfehlen, wenn der oberdirector oder oberste kanzler selbst mit dem detail sich beschäftigen ... wollte
    1773 Kretschmayr-Walter III 69
  • feuer-commissarien ... welche bey einer feuersbrunst die ober-direction, und erhaltung der ordnung zu besorgen haben
    1797 KurpfSamml. V Reg. 60
  • landbaudirection ... der finanzminister fuͤhrt wie bei den obigen stellen die oberdirection 
    1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 359
unter Ausschluss der Schreibform(en):